• Otterndorf (Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen)

Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft beantragen

Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft oder einer Ergänzungsschule in freier Trägerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft erhalten.

Beschreibung

Sie können als Ersatzschule oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen.

Die Regelungen für Ersatzschulen finden Sie in § 149 ff. NSchG die für Ergänzungsschulen in § 161 Abs. 3 S. 4 NSchG.

Die Höhe der Finanzhilfe ist unter anderem abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.

Zuständigkeit

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (Fachbereich Finanzen).

Ansprechpartner

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Adresse

Hausanschrift

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Postanschrift

Postfach 2120

21311 Lüneburg

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.         Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4131 15-2222

Fax: +49 4131 15-452220

E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2020

Technisch geändert am 23.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Vorlagensatz Finanzhilfe

Formulare

Formulare vorhanden: Ja, auch Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweis: Für den gesicherten Datenversand steht ein Datenportal zur Verfügung, über das Daten verschlüsselt – und damit sicher – übermittelt werden können.

Voraussetzungen

Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Verfahrensablauf

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (RLSB-LG) beantragen.

Das RLSB-LG überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.

Fristen

Der Anspruch muss für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend gemacht werden. Der Antrag auf Abrechnung muss also bis zum 31.07. des auf das Schuljahr folgenden Jahres eingegangen sein.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 16.02.2023

Version

Technisch erstellt am 06.07.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Finanzhilfe, Finanzhilfeberechtigt, Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft, Ergänzungsschule, Privatschule

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024