Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in Kita anmelden

    Sie wollen Ihr Kind in der Kindertagesbetreuung anmelden? Die Bildung, Erziehung und Betreuung Ihres Kindes erfolgt in Krippen, Kindergärten, Horte oder durch Kindertagespflegepersonen.

    Beschreibung

    Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.

    Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. 

    Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

    Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.

    Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden

    Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.

    Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. 

    Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.

    Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.

    Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen über die in Ihrer Kommune zur Verfügung stehenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen (Standorte/Anmeldeverfahren/Konzeptionen) erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden

    Servicebüro Kindertagesbetreuung

    Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach Betreuungsplätzen in Krippen und Kindergärten.

    Reguläre Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12 Uhr
    Dienstag: 8 bis 12 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Verlängerte Öffnungszeiten im Januar

    Montag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Adresse

    Fachdienst Kindertagesbetreuung
    Bergstraße 25
    26122 Oldenburg

    Ansprechpersonen

    Petra Bröffel-Hempen
    Zimmer 108
    Telefon: 0441 235-3739

    Anke Keller
    Zimmer 109
    Telefon: 0441 235-3753

    Sigrid Ziethe
    Zimmer 108
    Telefon: 0441 235-3736

    Sie können das Servicebüro Kindertagesbetreuung auch per E-Mail erreichen: kitabetreuung[at]stadt-oldenburg.de

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 25

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2154

    E-Mail: jugend-familie@stadt-oldenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung

    Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres:

    • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
    • Ggf. Arbeitsbescheinigung
    • Ggf. Selbsterklärung zur Ermittlung der Gebühren

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob und welche freien Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und wie die Anmeldung erfolgt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen, Ihrem Kind und der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegeperson wird in der Regel vor einer Anmeldung angeboten.

    Die Plätze in den Kindertageseinrichtungen werden in der Regel zum neuen Kindergartenjahr (01.08. eines Jahres) vergeben. . Die Platzvergabe für das neue Kindergartenjahr erfolgt häufig bereits im Frühjahr eines Jahres. Auch andere Zeitpunkte für Anmeldung und Aufnahme sind möglich.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden

    Aufgenommen werden nur Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg gemeldet sind. Ein Nebenwohnsitz ist nicht ausreichend. Eine Anmeldung für einen Kitaplatz ist aber bereits dann schon möglich, wenn Sie noch nicht in der Stadt Oldenburg wohnen, aber ein Zuzug geplant ist. Spätestens zum Vertragsbeginn muss das Kind in der Stadt Oldenburg gemeldet sein. Sollten Sie in eine andere Kommune umziehen, kann Ihr Kind längstens bis zum Ende des Kindertagesstätten-Jahres in der Einrichtung in Oldenburg bleiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zur Kommune oder zum örtlichen Jugendamt auf, um sich über Betreuungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu erkundigen.
    • Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung oder zur Kindertagespflegeperson auf.
    • Erkundigen Sie sich nach den Betreuungszeiten, nach den konzeptionellen Schwerpunkten, nach Kosten für die Betreuung, nach dem Angebot einer Mahlzeit usw.
    • Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen.
    • Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
    • Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, (oder von dessen Träger) erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung. Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen. Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
    • Vor der Aufnahme wird mit Ihnen ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen.
    • Hinweis: Bei Kindern mit einer Behinderung empfiehlt es sich, mit der Einrichtung und dessen Träger Kontakt aufzunehmen, um eine eventuell erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden

    Ablauf des Anmeldeverfahrens

    In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Januar jeden Jahres können Sie Ihr Kind für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte für das neue Kindertagesstätten-Jahr ab dem 1. August des Jahres anmelden. Auch Krippenkinder, die innerhalb einer Einrichtung in den Kindergarten wechseln sollen, müssen über das Portal angemeldet werden.

    Wenn Sie wünschen, dass Ihre Wunsch-Kindertagesstätte - sofern ein Platz frei wird - Ihr Kind bereits vor dem 1. August des Jahres aufnimmt, so tragen Sie dieses bitte in das Bemerkungsfeld ein.

    1. Schritt Einloggen

    Im ersten Schritt der Anmeldung ist eine Registrierung erforderlich. Ihre angegebene Emailadresse und das gewählte Passwort sollten Sie sich unbedingt merken. Wenn Sie bereits auf KitaAV registriert sind, dann starten Sie die Anmeldung, indem Sie sich über "Anmelden" mit Ihrer Emailadresse und Ihrem Passwort in Ihren persönlichen Familienbereich einloggen.

    2. Schritt Anmelden

    Im zweiten Schritt können Sie dann ein oder mehrere Kinder anmelden. Sie können jeweils bis zu drei Kindertagesstätten (Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch) auswählen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für nur ein oder zwei Einrichtungen zu entscheiden. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Portal zur Anmeldung von Kindern für Kindertagesstätten.

    3. Schritt Auswahlverfahren (jährlich vom 1. Februar bis 15. März)

    Am 1. Februar des Jahres werden alle Erstwünsche gleichzeitig für die jeweiligen Wunscheinrichtungen freigeschaltet, zu festen Terminen folgen dann die Zweit- und Drittwünsche. Insofern sind die Chancen auf einen Platz in der Wunsch-Kindertagesstätte für alle gleich - unabhängig davon, ob die Anmeldung am Anfang oder gegen Ende Januar vorgenommen wurde.

    Die Teilnahme an der zentralen Kita-Platzanmeldung allein bedeutet noch keine Zusage für einen Platz. Die Kindertagesstätten entscheiden nach individuellen Kriterien, welches Kind aufgenommen werden kann. Wenn Sie sich einloggen und die entsprechende Anmeldung aufrufen, können Sie den aktuellen Status der Anmeldung einsehen. Sie erhalten bei einer Statusänderung auch eine E-Mail.

    4. Schritt Anmeldungen ab dem 16. März des Jahres

    Wenn bisher keine Ihrer Wunscheinrichtungen Ihr Kind aufnehmen konnte, können Sie, wenn Sie weiterhin Interesse an einem Platz in einer Kita haben, Ihr Kind erneut für bis zu drei Einrichtungen online anmelden. Wir empfehlen Ihnen, dann nur eine Einrichtung auszuwählen, so können Sie im Falle einer Absage tagesaktuell nach freien Plätzen schauen.

    Sollten Sie die Anmeldezeit im Januar verpasst haben, können Sie ab dem 16. März des Jahres die Anmeldung nachholen. Eine Anmeldung kann auch während des jeweiligen Kindertagesstätten-Jahres vorgenommen werden.

    Sie erhöhen allerdings im Anmeldezeitraum Januar die Chance auf einen Platz in einer Ihrer Wunscheinrichtungen.

    Fristen

    Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege innerhalb einer bestimmten Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist. Besondere Härtefälle sind hiervon ausgenommen.

    Kosten

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.): variabel

    Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Kindertagesstätte von bis zu acht Stunden täglich).

    Darüber hinaus können Kostenbeiträge von den jeweiligen Trägern / Kommunen gestaffelt festgesetzt werden. Der Kostenbeitrag kann u. a. abhängig sein

    • vom Einkommen der Eltern,
    • von der Anzahl der Kinder in einer Familie,
    • von der Betreuungszeit.

    Der Kostenbeitrag kann bei geringem Einkommen erlassen werden.

    Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass eine teilweise oder vollständige Erstattung der Elternbeiträge erfolgt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden

    Auf Grundlage Ihres Familieneinkommens und der vom Amt für Jugend und Familie bewilligten Betreuungsstunden wird ein monatlicher Elternbeitrag errechnet, den Sie direkt an das Amt zahlen. Hier finden Sie nähere Informationen zum Antrag auf Förderung und zu den Elternbeiträgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden

    Hinweis: Dieses Angebot steht nur im Dezember und Januar zur Verfügung!

    • Wir empfehlen Ihnen, die Informationsangebote der für Sie in Frage kommenden Kindertagesstätten wahrzunehmen: Termine der Tage der offenen Tür oder Besichtigungsalternativen
    • Nutzen Sie das Bemerkungsfeld für wichtige Informationen
    • Sollten Sie noch nicht zugezogen sein, aber Ihre neue Oldenburger Adresse steht schon fest, dann tragen Sie bei der Anmeldung bereits die neue Adresse ein, geben aber unbedingt im Bemerkungsfeld Ihre derzeitige Adresse und den Zeitpunkt Ihres Umzuges an.
    • Wir empfehlen Ihnen, bereits in der Anmeldung die Daten Ihres Kindes für alle Oldenburger Kindertagesstätten freizugeben, indem Sie das entsprechende Häkchen setzen. Diese Freigabe gilt nur für die Zeit, in der keine konkrete Anmeldung vorliegt. Einrichtungen, die noch freie Plätze zu besetzen haben, erhalten so die Möglichkeit, Sie direkt zu kontaktieren, um Ihnen einen Platz anzubieten.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 29.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Kindergärten, Kindertagesstätte, Tagesvater, Tagesmütter, Heilpädagogischer Kindergarten, Kindertagespflege, Sprachheilkindergarten, Tagesmutter, Kindergartenplatz, Kitaplatz, Hort, Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindertagespflegeperson, Kindertageseinrichtung, Kita, Tagesväter, Krippe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de