Kind in Kita anmelden
Sie wollen Ihr Kind in der Kindertagesbetreuung anmelden? Die Bildung, Erziehung und Betreuung Ihres Kindes erfolgt in Krippen, Kindergärten, Horte oder durch Kindertagespflegepersonen.
Beschreibung
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.
Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.
Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.
Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informationen über die in Ihrer Kommune zur Verfügung stehenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen (Standorte/Anmeldeverfahren/Konzeptionen) erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden
Servicebüro Kindertagesbetreuung
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach Betreuungsplätzen in Krippen und Kindergärten.
Reguläre Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Verlängerte Öffnungszeiten im Januar
Montag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Adresse
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Bergstraße 25
26122 Oldenburg
Ansprechpersonen
Petra Bröffel-Hempen
Zimmer 108
Telefon: 0441 235-3739
Anke Keller
Zimmer 109
Telefon: 0441 235-3753
Sigrid Ziethe
Zimmer 108
Telefon: 0441 235-3736
Sie können das Servicebüro Kindertagesbetreuung auch per E-Mail erreichen: kitabetreuung[at]stadt-oldenburg.de
Servicebüro Kindertagesbetreuung
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach Betreuungsplätzen in Krippen und Kindergärten.
Reguläre Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Verlängerte Öffnungszeiten im Januar
Montag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Adresse
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Bergstraße 25
26122 Oldenburg
Ansprechpersonen
Petra Bröffel-Hempen
Zimmer 108
Telefon: 0441 235-3739
Anke Keller
Zimmer 109
Telefon: 0441 235-3753
Sigrid Ziethe
Zimmer 108
Telefon: 0441 235-3736
Sie können das Servicebüro Kindertagesbetreuung auch per E-Mail erreichen: kitabetreuung[at]stadt-oldenburg.de
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres:
- Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
- Ggf. Arbeitsbescheinigung
- Ggf. Selbsterklärung zur Ermittlung der Gebühren
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob und welche freien Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und wie die Anmeldung erfolgt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen, Ihrem Kind und der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegeperson wird in der Regel vor einer Anmeldung angeboten.
Die Plätze in den Kindertageseinrichtungen werden in der Regel zum neuen Kindergartenjahr (01.08. eines Jahres) vergeben. . Die Platzvergabe für das neue Kindergartenjahr erfolgt häufig bereits im Frühjahr eines Jahres. Auch andere Zeitpunkte für Anmeldung und Aufnahme sind möglich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden
Aufgenommen werden nur Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg gemeldet sind. Ein Nebenwohnsitz ist nicht ausreichend. Eine Anmeldung für einen Kitaplatz ist aber bereits dann schon möglich, wenn Sie noch nicht in der Stadt Oldenburg wohnen, aber ein Zuzug geplant ist. Spätestens zum Vertragsbeginn muss das Kind in der Stadt Oldenburg gemeldet sein. Sollten Sie in eine andere Kommune umziehen, kann Ihr Kind längstens bis zum Ende des Kindertagesstätten-Jahres in der Einrichtung in Oldenburg bleiben.
Aufgenommen werden nur Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg gemeldet sind. Ein Nebenwohnsitz ist nicht ausreichend. Eine Anmeldung für einen Kitaplatz ist aber bereits dann schon möglich, wenn Sie noch nicht in der Stadt Oldenburg wohnen, aber ein Zuzug geplant ist. Spätestens zum Vertragsbeginn muss das Kind in der Stadt Oldenburg gemeldet sein. Sollten Sie in eine andere Kommune umziehen, kann Ihr Kind längstens bis zum Ende des Kindertagesstätten-Jahres in der Einrichtung in Oldenburg bleiben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur Kommune oder zum örtlichen Jugendamt auf, um sich über Betreuungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu erkundigen.
- Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung oder zur Kindertagespflegeperson auf.
- Erkundigen Sie sich nach den Betreuungszeiten, nach den konzeptionellen Schwerpunkten, nach Kosten für die Betreuung, nach dem Angebot einer Mahlzeit usw.
- Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen.
- Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
- Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, (oder von dessen Träger) erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung. Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen. Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
- Vor der Aufnahme wird mit Ihnen ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen.
- Hinweis: Bei Kindern mit einer Behinderung empfiehlt es sich, mit der Einrichtung und dessen Träger Kontakt aufzunehmen, um eine eventuell erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden
Ablauf des Anmeldeverfahrens
In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Januar jeden Jahres können Sie Ihr Kind für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte für das neue Kindertagesstätten-Jahr ab dem 1. August des Jahres anmelden. Auch Krippenkinder, die innerhalb einer Einrichtung in den Kindergarten wechseln sollen, müssen über das Portal angemeldet werden.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre Wunsch-Kindertagesstätte – sofern ein Platz frei wird – Ihr Kind bereits vor dem 1. August des Jahres aufnimmt, so tragen Sie dieses bitte in das Bemerkungsfeld ein.
1. Schritt Einloggen
Im ersten Schritt der Anmeldung ist eine Registrierung erforderlich. Ihre angegebene Emailadresse und das gewählte Passwort sollten Sie sich unbedingt merken. Wenn Sie bereits auf KitaAV registriert sind, dann starten Sie die Anmeldung, indem Sie sich über „Anmelden“ mit Ihrer Emailadresse und Ihrem Passwort in Ihren persönlichen Familienbereich einloggen.
2. Schritt Anmelden
Im zweiten Schritt können Sie dann ein oder mehrere Kinder anmelden. Sie können jeweils bis zu drei Kindertagesstätten (Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch) auswählen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für nur ein oder zwei Einrichtungen zu entscheiden. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Portal zur Anmeldung von Kindern für Kindertagesstätten.
3. Schritt Auswahlverfahren (jährlich vom 1. Februar bis 31. März)
Am 1. Februar des Jahres werden alle Erstwünsche gleichzeitig für die jeweiligen Wunscheinrichtungen freigeschaltet, zu festen Terminen folgen dann die Zweit- und Drittwünsche. Insofern sind die Chancen auf einen Platz in der Wunsch-Kindertagesstätte für alle gleich – unabhängig davon, ob die Anmeldung am Anfang oder gegen Ende Januar vorgenommen wurde.
Die Teilnahme an der zentralen Kita-Platzanmeldung allein bedeutet noch keine Zusage für einen Platz. Die Kindertagesstätten entscheiden nach individuellen Kriterien, welches Kind aufgenommen werden kann. Wenn Sie sich einloggen und die entsprechende Anmeldung aufrufen, können Sie den aktuellen Status der Anmeldung einsehen. Sie erhalten bei einer Statusänderung auch eine E-Mail.
4. Schritt Anmeldungen ab dem 1. April des Jahres
Wenn bisher keine Ihrer Wunscheinrichtungen Ihr Kind aufnehmen konnte, können Sie, wenn Sie weiterhin Interesse an einem Platz in einer Kita haben, Ihr Kind erneut für bis zu drei Einrichtungen online anmelden. Wir empfehlen Ihnen, dann nur eine Einrichtung auszuwählen, so können Sie im Falle einer Absage tagesaktuell nach freien Plätzen schauen.
Sollten Sie die Anmeldezeit im Januar verpasst haben, können Sie ab dem 1. April des Jahres die Anmeldung nachholen. Eine Anmeldung kann auch während des jeweiligen Kindertagesstätten-Jahres vorgenommen werden.
Sie erhöhen allerdings im Anmeldezeitraum Januar die Chance auf einen Platz in einer Ihrer Wunscheinrichtungen.
Ablauf des Anmeldeverfahrens
In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Januar jeden Jahres können Sie Ihr Kind für die Aufnahme in einer Kindertagesstätte für das neue Kindertagesstätten-Jahr ab dem 1. August des Jahres anmelden. Auch Krippenkinder, die innerhalb einer Einrichtung in den Kindergarten wechseln sollen, müssen über das Portal angemeldet werden.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre Wunsch-Kindertagesstätte - sofern ein Platz frei wird - Ihr Kind bereits vor dem 1. August des Jahres aufnimmt, so tragen Sie dieses bitte in das Bemerkungsfeld ein.
1. Schritt Einloggen
Im ersten Schritt der Anmeldung ist eine Registrierung erforderlich. Ihre angegebene Emailadresse und das gewählte Passwort sollten Sie sich unbedingt merken. Wenn Sie bereits auf KitaAV registriert sind, dann starten Sie die Anmeldung, indem Sie sich über "Anmelden" mit Ihrer Emailadresse und Ihrem Passwort in Ihren persönlichen Familienbereich einloggen.
2. Schritt Anmelden
Im zweiten Schritt können Sie dann ein oder mehrere Kinder anmelden. Sie können jeweils bis zu drei Kindertagesstätten (Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch) auswählen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für nur ein oder zwei Einrichtungen zu entscheiden. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Portal zur Anmeldung von Kindern für Kindertagesstätten.
3. Schritt Auswahlverfahren (jährlich vom 1. Februar bis 15. März)
Am 1. Februar des Jahres werden alle Erstwünsche gleichzeitig für die jeweiligen Wunscheinrichtungen freigeschaltet, zu festen Terminen folgen dann die Zweit- und Drittwünsche. Insofern sind die Chancen auf einen Platz in der Wunsch-Kindertagesstätte für alle gleich - unabhängig davon, ob die Anmeldung am Anfang oder gegen Ende Januar vorgenommen wurde.
Die Teilnahme an der zentralen Kita-Platzanmeldung allein bedeutet noch keine Zusage für einen Platz. Die Kindertagesstätten entscheiden nach individuellen Kriterien, welches Kind aufgenommen werden kann. Wenn Sie sich einloggen und die entsprechende Anmeldung aufrufen, können Sie den aktuellen Status der Anmeldung einsehen. Sie erhalten bei einer Statusänderung auch eine E-Mail.
4. Schritt Anmeldungen ab dem 16. März des Jahres
Wenn bisher keine Ihrer Wunscheinrichtungen Ihr Kind aufnehmen konnte, können Sie, wenn Sie weiterhin Interesse an einem Platz in einer Kita haben, Ihr Kind erneut für bis zu drei Einrichtungen online anmelden. Wir empfehlen Ihnen, dann nur eine Einrichtung auszuwählen, so können Sie im Falle einer Absage tagesaktuell nach freien Plätzen schauen.
Sollten Sie die Anmeldezeit im Januar verpasst haben, können Sie ab dem 16. März des Jahres die Anmeldung nachholen. Eine Anmeldung kann auch während des jeweiligen Kindertagesstätten-Jahres vorgenommen werden.
Sie erhöhen allerdings im Anmeldezeitraum Januar die Chance auf einen Platz in einer Ihrer Wunscheinrichtungen.
Fristen
Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege innerhalb einer bestimmten Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist. Besondere Härtefälle sind hiervon ausgenommen.
Kosten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.): variabel
Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Kindertagesstätte von bis zu acht Stunden täglich).
Darüber hinaus können Kostenbeiträge von den jeweiligen Trägern / Kommunen gestaffelt festgesetzt werden. Der Kostenbeitrag kann u. a. abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie,
- von der Betreuungszeit.
Der Kostenbeitrag kann bei geringem Einkommen erlassen werden.
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass eine teilweise oder vollständige Erstattung der Elternbeiträge erfolgt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden
Auf Grundlage Ihres Familieneinkommens und der vom Amt für Jugend und Familie bewilligten Betreuungsstunden wird ein monatlicher Elternbeitrag errechnet, den Sie direkt an das Amt zahlen. Hier finden Sie nähere Informationen zum Antrag auf Förderung und zu den Elternbeiträgen.
Auf Grundlage Ihres Familieneinkommens und der vom Amt für Jugend und Familie bewilligten Betreuungsstunden wird ein monatlicher Elternbeitrag errechnet, den Sie direkt an das Amt zahlen. Hier finden Sie nähere Informationen zum Antrag auf Förderung und zu den Elternbeiträgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden
Hinweis: Dieses Angebot steht nur im Dezember und Januar zur Verfügung!
- Wir empfehlen Ihnen, die Informationsangebote der für Sie in Frage kommenden Kindertagesstätten wahrzunehmen. Termine der Tage der offenen Tür oder Besichtigungsalternativen werden zu gegebener Zeit hier abgebildet.
- Nutzen Sie das Bemerkungsfeld für wichtige Informationen.
- Sollten Sie noch nicht zugezogen sein, aber Ihre neue Oldenburger Adresse steht schon fest, dann tragen Sie bei der Anmeldung bereits die neue Adresse ein, geben aber unbedingt im Bemerkungsfeld Ihre derzeitige Adresse und den Zeitpunkt Ihres Umzuges an.
- Wir empfehlen Ihnen, bereits in der Anmeldung die Daten Ihres Kindes für alle Oldenburger Kindertagesstätten freizugeben, indem Sie das entsprechende Häkchen setzen. Diese Freigabe gilt nur für die Zeit, in der keine konkrete Anmeldung vorliegt. Einrichtungen, die noch freie Plätze zu besetzen haben, erhalten so die Möglichkeit, Sie direkt zu kontaktieren, um Ihnen einen Platz anzubieten.
Hinweis: Dieses Angebot steht nur im Dezember und Januar zur Verfügung!
- Wir empfehlen Ihnen, die Informationsangebote der für Sie in Frage kommenden Kindertagesstätten wahrzunehmen: Termine der Tage der offenen Tür oder Besichtigungsalternativen
- Nutzen Sie das Bemerkungsfeld für wichtige Informationen
- Sollten Sie noch nicht zugezogen sein, aber Ihre neue Oldenburger Adresse steht schon fest, dann tragen Sie bei der Anmeldung bereits die neue Adresse ein, geben aber unbedingt im Bemerkungsfeld Ihre derzeitige Adresse und den Zeitpunkt Ihres Umzuges an.
- Wir empfehlen Ihnen, bereits in der Anmeldung die Daten Ihres Kindes für alle Oldenburger Kindertagesstätten freizugeben, indem Sie das entsprechende Häkchen setzen. Diese Freigabe gilt nur für die Zeit, in der keine konkrete Anmeldung vorliegt. Einrichtungen, die noch freie Plätze zu besetzen haben, erhalten so die Möglichkeit, Sie direkt zu kontaktieren, um Ihnen einen Platz anzubieten.
Weitere Informationen
- Bildungsportal Niedersachsen: Frühkindliche Bildung
- Broschüre „Mein Kind in der Kindertagesbetreuung“
- Die Broschüre steht in mehreren Sprachen im Bildungsportal Niedersachsen zum Download zur Verfügung oder kann beim Niedersächsischen Kultusministerium bestellt werden
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kind in Kita anmelden
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 29.06.2023
Stichwörter
Kindergärten, Tagesvater, Heilpädagogischer Kindergarten, Hort, Tagesväter, Kindertagespflegeperson, Tagesmutter, Kindergartenplatz, Tagesmütter, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Sprachheilkindergarten, Kitaplatz, Kinderbetreuung, Kita, Kindergarten, Krippe, Kindertagesstätte