• Lemwerder (Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen)
Baulast Auskunft Einsicht

Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Beschreibung

Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpartner

Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht

Adresse

Hausanschrift

Poggenburger Straße 7

26919 Brake (Unterweser)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 04401 927-0

Fax: 04401 927-100

E-Mail: info@wesermarsch.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, SEPA-Überweisung, Rechnung

Bankverbindung

Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch

IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79

BIC: SLZODE22

Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

Version

Technisch erstellt am 05.04.2017

Technisch geändert am 11.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück).

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem Bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.

Kosten

Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023

Version

Technisch erstellt am 16.06.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Bauaufsichtsbehörde, Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Baulastenverzeichnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024