Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Uelzen - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzogenplatz 2

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 73  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 581 800-76890

    Telefon Festnetz: +49 581 800-0

    E-Mail: bauaufsicht@stadt.uelzen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist ein bestehendes berechtigtes Interesse. Dies wird angenommen unter Angabe von Straßenname und Hausnummer sowie Katasterdaten (Gemarkung, Flur und Flurstück)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verwaltungsleistung ist bei der verzeichnisführenden Stelle zu beantragen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer bemisst sich nach dem bearbeitungsstand und ist begrenzt durch das VwVfG mit drei Monaten.

    Kosten

    Die Erstellung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt, die im Pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Ebene Anwendung findet

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Vereinigungsbaulast, Baulastenverzeichnis, Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Wegebaulast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de