Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
Liegen Personaländerungen (z.B. Einstellung von neuem Personal/ Ausscheiden von Personal, Leitungswechsel) in Ihrer Kindertageseinrichtung vor, sind diese unverzüglich durch den Träger an die zuständige
n
Aufsichtsbehörde zu melden.
Beschreibung
Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung der zuständigen Aufsichtsbehörde (FB II des Landesjugendamtes) melden. Es werden folgenden Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:
- Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
- Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
- Wechsel der Leitung
Zu melden sind:
- Name und Anschrift des Trägers
- Name und berufliche Qualifikation der betreffenden Person
Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.
Die Meldung erfolgt über die Internetanwendung kita.web
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Hannover.
Ansprechpartner
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 01 22
30856 Laatzen
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: * Mo. 7:30 - 16:00 Uhr * Di. 7:30 - 16:00 Uhr * Mi. 7:30 - 16:00 Uhr * Do. 7:30 - 16:00 Uhr * Fr. 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Name, Vorname, Qualifikation des Personals sowie das Enddatum des Beschäftigungsverhältnisses
Name, Vorname, Qualifikation sowie das Enddatum der Leitungstätigkeit
Name, Vorname, Qualifikation sowie das Datum der Übernahme der Leitungstätigkeit
Die Daten werden in der Internetanwendung kita.web eingetragen
Formulare
Die Meldung muss über die Internetanwendung kita.web erfolgen. Den Zugang zu kita.web haben Sie mit Ihrer Betriebserlaubnis erhalten.
In kita.web steht sowohl ein Handbuch als auch ein Anleitungsvideo zur Verfügung, das ggf. bei der Umsetzung der Personalmeldung unterstützen kann.
Voraussetzungen
Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung und erhalten hierdurch auch automatisch einen Zugang zu dem internetgestützten Verfahren kita.web.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie erstellen eine schriftliche Meldung über das internetgestützte Verfahren kita.web.
- Die Meldung wird über den Weiterleitungsbutton durch den Träger freigegeben.
- Die Weiterleitung erfolgt dann automatisch an die zuständige Behörde/Sachbearbeitung.
- Die Behörde wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen., Ssollten Formfehler oder nicht gesetzeskonforme Eingaben vorliegen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.
- Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung wieder an die Behörde freigeben.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich abgeben, nachdem Sie von der Personalveränderung Kenntnis erlangt haben. Dies sollte in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.06.2023
Stichwörter
Betreuungskräfte, Meldepflicht §47 SGB VIII, Personaländerung in Kita, Kitaleitung, kitaweb, Personalwechsel in der Kindertageseinrichtung