Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

    Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

    Liegen Personaländerungen (z.B. Einstellung von neuem Personal/ Ausscheiden von Personal, Leitungswechsel) in Ihrer Kindertageseinrichtung vor, sind diese unverzüglich durch den Träger an die zuständige

    n

    Aufsichtsbehörde zu melden.

    Beschreibung

    Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung der zuständigen Aufsichtsbehörde (FB II des Landesjugendamtes) melden. Es werden folgenden Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:

    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
    • Wechsel der Leitung

    Zu melden sind:

    • Name und Anschrift des Trägers
    • Name und berufliche Qualifikation der betreffenden Person

    Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.

    Die Meldung erfolgt über die Internetanwendung kita.web

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Hannover.

    Ansprechpartner

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Mailänder Str. 2

    30539 Hannover

    Postfachadresse

    Postfach 11 01 22

    30856 Laatzen

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: * Mo. 7:30 - 16:00 Uhr * Di. 7:30 - 16:00 Uhr * Mi. 7:30 - 16:00 Uhr * Do. 7:30 - 16:00 Uhr * Fr. 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 511 992870

    Telefon Festnetz: +49 511 106-6000

    E-Mail: service@rlsb-h.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Name, Vorname, Qualifikation des Personals sowie das Enddatum des Beschäftigungsverhältnisses

    Name, Vorname, Qualifikation sowie das Enddatum der Leitungstätigkeit

    Name, Vorname, Qualifikation sowie das Datum der Übernahme der Leitungstätigkeit

    Die Daten werden in der Internetanwendung kita.web eingetragen

    Formulare

    Die Meldung muss über die Internetanwendung kita.web erfolgen. Den Zugang zu kita.web haben Sie mit Ihrer Betriebserlaubnis erhalten.

    In kita.web steht sowohl ein Handbuch als auch ein Anleitungsvideo zur Verfügung, das ggf. bei der Umsetzung der Personalmeldung unterstützen kann.

    Voraussetzungen

    Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung und erhalten hierdurch auch automatisch einen Zugang zu dem internetgestützten Verfahren kita.web.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie erstellen eine schriftliche Meldung über das internetgestützte Verfahren kita.web.
    • Die Meldung wird über den Weiterleitungsbutton durch den Träger freigegeben.
    • Die Weiterleitung erfolgt dann automatisch an die zuständige Behörde/Sachbearbeitung.
    • Die Behörde wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen., Ssollten Formfehler oder nicht gesetzeskonforme Eingaben vorliegen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.
    • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung wieder an die Behörde freigeben.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich abgeben, nachdem Sie von der Personalveränderung Kenntnis erlangt haben. Dies sollte in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Stichwörter

    Betreuungskräfte, Meldepflicht §47 SGB VIII, Personaländerung in Kita, Kitaleitung, kitaweb, Personalwechsel in der Kindertageseinrichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de