eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen. Mit dieser kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Damit wird die Nutzung dieser Funktion dem genannten Personenkreis ermöglicht, obwohl kein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises vorliegt.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen. Mit dieser kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Damit wird die Nutzung dieser Funktion dem genannten Personenkreis ermöglicht, obwohl kein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises vorliegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte
- Benötigt wird das vom Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument (Pass oder Personalausweis/ID-Card).
- Da der Chip der eID-Karte auch die Anschrift speichert, muss bei Zuzug nach Deutschland erst die Anmeldung bei einer deutschen Behörde erfolgen. Hierfür können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Sofern kein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist ein Nachweis des Wohnsitzes erforderlich. Informationen hierzu gibt es von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
- Benötigt wird das vom Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument (Pass oder Personalausweis/ID-Card).
- Da der Chip der eID-Karte auch die Anschrift speichert, muss bei Zuzug nach Deutschland erst die Anmeldung bei einer deutschen Behörde erfolgen. Hierfür können weitere Dokumente erforderlich sein.
- Sofern kein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist ein Nachweis des Wohnsitzes erforderlich. Informationen hierzu gibt es von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte
- Die Person muss Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sein.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung ist die beantragende Person mindestens 16 Jahre alt.
- Die Person muss Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sein.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung ist die beantragende Person mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)
- §§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgerbüro beantragen. Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin.
Sie erhalten einen PIN-Brief per Post zugesandt, sobald die eID-Karte abholbereit ist. Die eID-Karte können Sie dann im Bürgerbüro Mitte in der Passausgabe abholen, auch wenn die eID-Karte im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgerbüro beantragen. Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin.
Sie erhalten einen PIN-Brief per Post zugesandt, sobald die eID-Karte abholbereit ist. Die eID-Karte können Sie dann im Bürgerbüro Mitte in der Passausgabe abholen, auch wenn die eID-Karte im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte
Gültigkeit
- zehn Jahre
- Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Gültigkeit
- zehn Jahre
- Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte
Die Bearbeitung dauert circa vier Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie im ServiceCenter unter der Telefonnummer 0441-235 4444 erfragen.
Die Bearbeitung dauert circa vier Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie im ServiceCenter unter der Telefonnummer 0441-235 4444 erfragen.
Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz geeignet und dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument.
Bei Änderung der Adresse wegen Umzug müssen Sie die Änderung der Adressangaben auf dem Chip der eID-Karte veranlassen.
Deutsche können die eID-Karte nicht erhalten, da sie grundsätzlich der Ausweispflicht unterliegen und ohnehin einen gültigen Personalausweis besitzen müssen. Für den elektronischen Identitätsnachweis kann der Personalausweis entsprechend verwendet werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz geeignet und dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument.
Bei Änderung der Adresse wegen Umzug müssen Sie die Änderung der Adressangaben auf dem Chip der eID-Karte veranlassen.
Deutsche können die eID-Karte nicht erhalten, da sie grundsätzlich der Ausweispflicht unterliegen und ohnehin einen gültigen Personalausweis besitzen müssen. Für den elektronischen Identitätsnachweis kann der Personalausweis entsprechend verwendet werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2021
Stichwörter
Online-Ausweisfunktion, Online-Ausweis, eID, elektronischer Identitätsnachweis, elektronische Identifizierung, Chipkarte