eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte

    Allgemeine Informationen

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen. Mit dieser kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Damit wird die Nutzung dieser Funktion dem genannten Personenkreis ermöglicht, obwohl kein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises vorliegt.



    Allgemeine Informationen

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen. Mit dieser kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Damit wird die Nutzung dieser Funktion dem genannten Personenkreis ermöglicht, obwohl kein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises vorliegt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3185

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden.          Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte.         Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » „Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum „Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument

    Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte

    • Benötigt wird das vom Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument (Pass oder Personalausweis/ID-Card).
    • Da der Chip der eID-Karte auch die Anschrift speichert, muss bei Zuzug nach Deutschland erst die Anmeldung bei einer deutschen Behörde erfolgen. Hierfür können weitere Dokumente erforderlich sein.
    • Sofern kein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist ein Nachweis des Wohnsitzes erforderlich. Informationen hierzu gibt es von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
    • Benötigt wird das vom Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument (Pass oder Personalausweis/ID-Card).
    • Da der Chip der eID-Karte auch die Anschrift speichert, muss bei Zuzug nach Deutschland erst die Anmeldung bei einer deutschen Behörde erfolgen. Hierfür können weitere Dokumente erforderlich sein.
    • Sofern kein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist ein Nachweis des Wohnsitzes erforderlich. Informationen hierzu gibt es von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte

    • Die Person muss Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sein.
    • Zum Zeitpunkt der Beantragung ist die beantragende Person mindestens 16 Jahre alt.
    • Die Person muss Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sein.
    • Zum Zeitpunkt der Beantragung ist die beantragende Person mindestens 16 Jahre alt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgerbüro beantragen. Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin.

    Sie erhalten einen PIN-Brief per Post zugesandt, sobald die eID-Karte abholbereit ist. Die eID-Karte können Sie dann im Bürgerbüro Mitte in der Passausgabe abholen, auch wenn die eID-Karte im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgerbüro beantragen. Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin.

    Sie erhalten einen PIN-Brief per Post zugesandt, sobald die eID-Karte abholbereit ist. Die eID-Karte können Sie dann im Bürgerbüro Mitte in der Passausgabe abholen, auch wenn die eID-Karte im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte

    Gültigkeit

    • zehn Jahre
    • Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

    Gültigkeit

    • zehn Jahre
    • Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte

    Die Bearbeitung dauert circa vier Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie im ServiceCenter unter der Telefonnummer 0441-235 4444 erfragen.

    Die Bearbeitung dauert circa vier Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie im ServiceCenter unter der Telefonnummer 0441-235 4444 erfragen.

    Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): eID-Karte

    Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz geeignet und dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument.

    Bei Änderung der Adresse wegen Umzug müssen Sie die Änderung der Adressangaben auf dem Chip der eID-Karte veranlassen.

    Deutsche können die eID-Karte nicht erhalten, da sie grundsätzlich der Ausweispflicht unterliegen und ohnehin einen gültigen Personalausweis besitzen müssen. Für den elektronischen Identitätsnachweis kann der Personalausweis entsprechend verwendet werden.

    Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

    Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz geeignet und dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument.

    Bei Änderung der Adresse wegen Umzug müssen Sie die Änderung der Adressangaben auf dem Chip der eID-Karte veranlassen.

    Deutsche können die eID-Karte nicht erhalten, da sie grundsätzlich der Ausweispflicht unterliegen und ohnehin einen gültigen Personalausweis besitzen müssen. Für den elektronischen Identitätsnachweis kann der Personalausweis entsprechend verwendet werden.

    Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Online-Ausweisfunktion, Online-Ausweis, eID, elektronischer Identitätsnachweis, elektronische Identifizierung, Chipkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)