Aufnahme zur Berufsoberschule Informationserteilung

    An der Berufsoberschule anmelden

    Beschreibung

    Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. 

    Die Berufsoberschule führt zur fachgebundenen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

    Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat.

    Die allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen kann. 

    Die Berufsoberschule vermittelt neben berufsorientierten Fachkenntnissen auch allgemeinbildende Kenntnisse.

    Es werden Klassen der Fachrichtungen:

    • Wirtschaft und Verwaltung,
    • Technik,
    • Gesundheit und Soziales,
    • Ernährung und Hauswirtschaft sowie
    • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

     geführt.

    Zuständigkeit

    Die berufsbildende Schule, an der Sie die Berufsoberschule absolvieren möchten.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Brookmerland (Kreis Aurich, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ein Anmeldeformular erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule (Schulsekretariat) oder als Download-Link auf der Homepage dieser berufsbildenden Schule.

    • Ausgefüllter Antrag
    • Beglaubigte Zeugniskopien (höchsten erworbenen Bildungsabschluss)
    • Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Facharbeiterbrief oder Gesellenbrief)
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Nachweise über die einschlägige mehrjährige Berufstätigkeit
    • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg mit einer Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Schule an einem Aufnahmeverfahren zu einem früheren Schuljahr erfolglos teilgenommen wurde

    Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    In Niedersachsen ist die Berufsoberschule als Aufbauschulform konstruiert worden, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird.

    Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind:

    1. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und
    2. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit und
    3. der Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.

    Direkt in die Klasse 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 zusätzlich die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Kenntnisfeststellung nachgewiesen werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Eine erste Beratung erhalten Sie bei Ihrer berufsbildenden Schule.

    Sie reichen die ausgefüllte Anmeldung mit den notwendigen Unterlagen bei der von Ihnen ausgewählten Berufsoberschule ein.

    Ihre Anmeldung wird hinsichtlich der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, den Aufnahmevoraussetzungen und der Kapazität im Bildungsgang geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht der Schule zum Status Ihrer Anmeldung.

    Fristen

    Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März eines Jahres.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 10.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2023 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Studieren, Fachhochschulreife, Berufsschule, Hochschulreife

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)