Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben

    Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für nicht gedeckte Betriebskosten beantragen

    Sie mussten Ihren Betrieb oder Ihre Praxis aufgrund eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne schließen? Hier erhalten Sie Informationen, wie die Erstattung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebskosten erfolgt.

    Beschreibung

    Bei einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne haben Sie als Selbstständiger oder Selbstständige neben dem Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls auch einen Anspruch auf Ersatz der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wie z.B.  Mieten oder Kredite. Das gilt nur für Betriebskosten, die nicht vermieden werden können.

    Zudem müssen Sie die Betriebskosten so gering wie möglich halten. Die Erstattung erfolgt in angemessenem Umfang.

    Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "Kann-Leistung". Das heißt, die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig in Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. In den übrigen Bundesländern die entsprechenden Landesbehörden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Das Gesundheitsamt Uelzen schützt und fördert die Gesundheit der Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.

    Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.

    Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.     


    Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:

    • AIDS-Beratung (inkl. anonymer und kostenloser Tests)
    • Aufsicht über das Leichen- und Bestattungswesen
    • Aufsicht über den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen
    • Aufsicht über Heilpraktiker
    • Amtsärztin / Amtsarzt - Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
    • Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und weiteren Aufgaben
    • Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung
    • Beratung für Eltern
    • Beratung zu Reisemedizin
    • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
    • Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
    • Erfassung und Aufsicht der Hebammen
    • Hilfe und Beratung für behinderte Menschen
    • Impfsprechstunde , 1.Mittwoch im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr in Uelzen)
    • Infektionsschutz
    • Jugendzahnpflege
    • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    • Kontrollinstanz für Altenpflegeheime
    • Koordinierung der Gesundheitsregion im Landkreis Uelzen
    • Schuleingangsuntersuchungen
    • Tuberkuloseberatung
    • Unterstützung des Amtsgerichts in Betreuungsverfahren
    • Unterstützung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
    • Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
    • Überwachung der Trinkwasserqualität
    • Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
    • Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben:

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Rahlande 15

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt an der Straße "Auf dem Rahlande" gegenüber dem Dienstgebäude
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Terminvergabe unter 0581-82/462 Montags - Freitags 8-12 Uhr, Dienstags von 14-16 Uhr erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-462(Zweckverband Gesundheitsamt)

    Fax: 0581 82-474(Fax Zweckverband Gesundheitsamt)

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-uelzen.de

    Bankverbindung

    Landkreis Uelzen

    Empfänger: Landkreis Uelzen

    IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis der laufenden nicht gedeckten Betriebskosten
    • Zahlungsnachweise
    • Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung

    Formulare

    Formulare sind eventuell bei der für Sie zuständigen Behörde vorhanden.

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wenn

    • Sie selbstständig sind,
    • Ihr Betrieb oder Ihre Praxis während des Tätigkeitsverbots oder der Quarantäne ruht und
    • Sie Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sollten Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht zufrieden sein, können sie zunächst versuchen dieser Ihre Gründe und Bedenken mitzuteilen. Die Behörde wird Ihr Anliegen dann überprüfen.

    Falls die Behörde an Ihrer Entscheidung festhält, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift Klage zu erheben. In einigen Bundesländern ist der Widerspruch einzulegen.

    Verfahrensablauf

    Die nicht gedeckten Betriebsausgaben können auf Antrag erstattet werden.

    • Fragen Sie nach der für Sie zuständigen Stellen nach einem entsprechenden Antragsvordruck.
    • Die Anträge werden nach Antrageingang abgearbeitet und evtl. weitere erforderliche Unterlagen nachgefordert.
    • Am Ende erhalten Sie einen Bescheid und ggf. die Auszahlung auf Ihr angegebenes Konto.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Jahre (Die Jahresfrist richtet sich dabei nach dem Zeitraum Ihrer Absonderung bzw. des Tätigkeitsverbotes, bzw. der Absonderung oder des Tätigkeitsverbotes Ihres Arbeitnehmers oder Ihrer Arbeitnehmerin. Nach Ablauf der Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Entschädigung des Verdienstausfalles.)

    Bearbeitungsdauer

    Bitte haben Sie Verständnis, dass die Antragsbearbeitung je nach aufkommen und Behörde variiert. So kann es leider durchaus Vorkommen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu 12 Monate oder länger dauern kann.

    Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 05.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Betriebskosten während Verdienstausfallzeiten, Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English