Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für nicht gedeckte Betriebskosten beantragen
Sie mussten Ihren Betrieb oder Ihre Praxis aufgrund eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne schließen? Hier erhalten Sie Informationen, wie die Erstattung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebskosten erfolgt.
Beschreibung
Bei einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne haben Sie als Selbstständiger oder Selbstständige neben dem Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls auch einen Anspruch auf Ersatz der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wie z.B. Mieten oder Kredite. Das gilt nur für Betriebskosten, die nicht vermieden werden können.
Zudem müssen Sie die Betriebskosten so gering wie möglich halten. Die Erstattung erfolgt in angemessenem Umfang.
Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "Kann-Leistung". Das heißt, die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig in Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. In den übrigen Bundesländern die entsprechenden Landesbehörden.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Gesundheitsamt
Beschreibung
Das Gesundheitsamt Uelzen schützt und fördert die Gesundheit der Bewohner des Landkreises Uelzen. Es berät und informiert Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik.
Die Expertinnen und Experten des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr. Sie arbeiten multiprofessionell und kooperieren mit diversen Institutionen und Organisationen.
Ziel ist die Herstellung gesunder Lebensverhältnisse, der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Stärkung gesundheitlicher Eigenverantwortung.
Die wesentlichen Aufgaben im Überblick:
- AIDS-Beratung (inkl. anonymer und kostenloser Tests)
- Aufsicht über das Leichen- und Bestattungswesen
- Aufsicht über den Handel mit Chemikalien und Gefahrstoffen
- Aufsicht über Heilpraktiker
- Amtsärztin / Amtsarzt - Ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und weiteren Aufgaben
- Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung
- Beratung für Eltern
- Beratung zu Reisemedizin
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach § 10 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Betreuungsstelle - Beratung von Betreuern und in Betreuungsangelegenheiten
- Erfassung und Aufsicht der Hebammen
- Hilfe und Beratung für behinderte Menschen
- Impfsprechstunde , 1.Mittwoch im Monat (14.00 Uhr - 16.00 Uhr in Uelzen)
- Infektionsschutz
- Jugendzahnpflege
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Kontrollinstanz für Altenpflegeheime
- Koordinierung der Gesundheitsregion im Landkreis Uelzen
- Schuleingangsuntersuchungen
- Tuberkuloseberatung
- Unterstützung des Amtsgerichts in Betreuungsverfahren
- Unterstützung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
- Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
- Überwachung der Trinkwasserqualität
- Untersuchung der Wasserqualität in öffentlichen Badegewässern, Frei- und Hallenbädern
- Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben:
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: direkt an der Straße "Auf dem Rahlande" gegenüber dem Dienstgebäude
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Terminvergabe unter 0581-82/462 Montags - Freitags 8-12 Uhr, Dienstags von 14-16 Uhr erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-462(Zweckverband Gesundheitsamt)
Fax: 0581 82-474(Fax Zweckverband Gesundheitsamt)
Bankverbindung
Landkreis Uelzen
Empfänger: Landkreis Uelzen
IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der laufenden nicht gedeckten Betriebskosten
- Zahlungsnachweise
- Bescheid über das Tätigkeitsverbot und dessen Aufhebung
Formulare
Formulare sind eventuell bei der für Sie zuständigen Behörde vorhanden.
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wenn
- Sie selbstständig sind,
- Ihr Betrieb oder Ihre Praxis während des Tätigkeitsverbots oder der Quarantäne ruht und
- Sie Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht zufrieden sein, können sie zunächst versuchen dieser Ihre Gründe und Bedenken mitzuteilen. Die Behörde wird Ihr Anliegen dann überprüfen.
Falls die Behörde an Ihrer Entscheidung festhält, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift Klage zu erheben. In einigen Bundesländern ist der Widerspruch einzulegen.
Verfahrensablauf
Die nicht gedeckten Betriebsausgaben können auf Antrag erstattet werden.
- Fragen Sie nach der für Sie zuständigen Stellen nach einem entsprechenden Antragsvordruck.
- Die Anträge werden nach Antrageingang abgearbeitet und evtl. weitere erforderliche Unterlagen nachgefordert.
- Am Ende erhalten Sie einen Bescheid und ggf. die Auszahlung auf Ihr angegebenes Konto.
Fristen
Antragsfrist: 2 Jahre (Die Jahresfrist richtet sich dabei nach dem Zeitraum Ihrer Absonderung bzw. des Tätigkeitsverbotes, bzw. der Absonderung oder des Tätigkeitsverbotes Ihres Arbeitnehmers oder Ihrer Arbeitnehmerin. Nach Ablauf der Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Entschädigung des Verdienstausfalles.)
Bearbeitungsdauer
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Antragsbearbeitung je nach aufkommen und Behörde variiert. So kann es leider durchaus Vorkommen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu 12 Monate oder länger dauern kann.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 05.04.2023
Stichwörter
Betriebskosten während Verdienstausfallzeiten, Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz