Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer Eintragung

    Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer beantragen

    Wollen Sie ein Gewässer oder Gewässerabschnitt anzeigen, welches regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist? In diesem Fall können Sie es in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer eintragen lassen.

    Beschreibung

    Sie können Gewässer oder Gewässerabschnitte als regelmäßig trockenfallend anzeigen, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist. Nach Eingang und entsprechender Kontrolle auf Plausibilität der Anzeige werden die Gewässer oder die Gewässerabschnitte in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen.

    Gewässer, die in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen wurden, sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen nach NWG und WHG (bitte Düngeverordnung o. ä. beachten) ausgeschlossen.

    Eventuell wurde das Gewässer oder der Gewässerabschnitt, den Sie anzeigen wollen, bereits in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen. Diese Gewässer oder Gewässerabschnitte können Sie der entsprechenden interaktiven Umweltkarte des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz entnehmen. Die interaktive Umweltkarte wird monatlich aktualisiert.

    Ansprechpartner

    Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sportplatz 23

    26506 Norden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04931 947-0

    Fax: 04931 947-222

    E-Mail: Poststelle@nlwkn-dir.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer.
    • Sofern Gewässer(abschnitt) noch nicht im digitalen Gewässernetz: Beiblatt Anzeige zur Meldung von Änderungen und Ergänzungen des Gewässernetzes

    Voraussetzungen

    • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend.
    • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist kein Fließgewässer nach Anlage 1 Nr. 2.1 der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV) (WRRl-Relevant)
    • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt liegt nicht in einem Karstgebiet

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Sie Ihre Anzeige bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.
    • Auf Grundlage der eingegangenen Anzeige und anhand einzelner Kriterien kontrolliert der NLWKN auf Plausibilität, ob das Gewässer oder Gewässerabschnitt trockenfallend sein könnte.
    • Nach entsprechender Kontrolle auf Plausibilität nimmt der NLWKN das Gewässer oder den Gewässerabschnitt in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer auf oder lehnt die Anzeige ab.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. 

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung.

    Die Bearbeitungsdauer Ihrer Anzeige variiert in Abhängigkeit des Aufkommens der Anzeigen zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer, NLWKN, Randstreifen, Gewässerrandstreifen, Trockenfallend, Anzeige, Gewässerabschnitt, Trockenfallende Gewässer, Eintragung, Gewässernetz, Gewässer, Verzeichnis, Niedersachsen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de