• Neuschoo (Landkreis Wittmund, Niedersachsen)
Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgerinnen/-bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

Beschreibung

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, die die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.

Zuständigkeit

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten -
 

Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Ansprechpartner

Stadt Berlin - Standesamt I

Adresse

Hausanschrift

Schönstedtstr. 5

13357 Berlin

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr ; Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

Fax: +49 30 90269-5245

Version

Technisch erstellt am 27.05.2014

Technisch geändert am 28.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht.

Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:

  • der Personenstand,
  • der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt,
  • die Staatsangehörigkeit,
  • sowie ggf. die letzten Ehe und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

Formulare

Der Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Voraussetzungen

  • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie darf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben. Sie darf sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben.
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden.
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Antrag bei Gericht

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt I in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Fristen

Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Kosten

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I Berlin.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.03.2023

Version

Technisch erstellt am 28.03.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Ehe, Ehefähigkeit, Trauung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung im Ausland, Ehevoraussetzungen, Eheschließende, Hochzeit, Die Ehe schließen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024