Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgerinnen/-bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, die die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten -
     

    Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Ansprechpartner

    Stadt Berlin - Standesamt I

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht.

    Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:

    • der Personenstand,
    • der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt,
    • die Staatsangehörigkeit,
    • sowie ggf. die letzten Ehe und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

    Formulare

    Der Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie darf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben. Sie darf sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben.
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden.
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag bei Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt I in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I Berlin.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 24.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Die Ehe schließen, Ehefähigkeitszeugnis, Trauung, Eheschließung im Ausland, Ehe, Ehefähigkeit, Ehevoraussetzungen, Hochzeit, Eheschließende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English