Zukunftsräume im ländlichen Raum Bewilligung

    Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen beantragen

    Förderprogramm zur Stärkung der Zentren des ländlichen Raumes beantragen.

    Beschreibung

    Das Land gewährt Zuwendungen für die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Das Ziel des Programms ist die Vernetzung dieser Orte untereinander, um Ideen zu entwickeln, wie Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen ihre Attraktivität und Lebendigkeit erhalten oder steigern können.

    Zuständigkeit

    Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

    Ansprechpartner

    Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Kontakt

    Fax: 04131 15-1301

    Telefon Festnetz: 04131 15-1301

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zuwendungsanträge (Bereitstellung durch Bewilligungsbehörde)
    • Kommunen: schriftliche Interessenbekundung

    Voraussetzungen

    • Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen nicht förderfähig sind
    • Förderungen von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen (siehe Anlage der Rechtsgrundlage)

    Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen

    • Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern sein, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

    Verfahrensablauf

    • Vorlage einer Interessenbekundung zur Programmaufnahme bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag
    • Anschließend sind Zuwendungsanträge vom Projektträger an die Bewilligungsbehörde zu richten
    • Ebenfalls ist spätestens bei der Einreichung des Zuwendungsantrags eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises vorzulegen
    • Die Bewilligungsbehörde trifft mit dem jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschuss die Förderentscheidung.

    Fristen

    Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.

    Kosten

    Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung am 08.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    ländliche Regionen, stadtregionale Kooperationen, Zukunftsräume Niedersachsen, ländlicher Raum, Stärkung Zentren, Zukunftsräume

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de