Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen beantragen
Förderprogramm zur Stärkung der Zentren des ländlichen Raumes beantragen.
Beschreibung
Das Land gewährt Zuwendungen für die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Das Ziel des Programms ist die Vernetzung dieser Orte untereinander, um Ideen zu entwickeln, wie Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen ihre Attraktivität und Lebendigkeit erhalten oder steigern können.
Zuständigkeit
Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Zuwendungsanträge (Bereitstellung durch Bewilligungsbehörde)
- Kommunen: schriftliche Interessenbekundung
Voraussetzungen
- Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen nicht förderfähig sind
- Förderungen von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen (siehe Anlage der Rechtsgrundlage)
Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen
- Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern sein, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Verfahrensablauf
- Vorlage einer Interessenbekundung zur Programmaufnahme bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag
- Anschließend sind Zuwendungsanträge vom Projektträger an die Bewilligungsbehörde zu richten
- Ebenfalls ist spätestens bei der Einreichung des Zuwendungsantrags eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises vorzulegen
- Die Bewilligungsbehörde trifft mit dem jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschuss die Förderentscheidung.
Fristen
Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.
Kosten
Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung am 08.03.2023
Stichwörter
Stärkung Zentren, stadtregionale Kooperationen, ländlicher Raum, ländliche Regionen, Zukunftsräume Niedersachsen, Zukunftsräume