Förderung von Projekten in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen
Wenn Sie eine Maßnahme planen, die den Prozess regionaler Kooperationen in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg strukturell und nachhaltig weiterentwickelt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Das Land Niedersachsen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg.
Gefördert werden Projekte auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms. Ihr Projekt ist förderfähig, wenn es durch das intensive Zusammenwirken der regionalen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und anderen gesellschaftlichen Gruppen die regionale Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit stärkt und mit neuen Impulsen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Region beiträgt.
Die Förderung unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse von Handlungsträgern der Region, die sich auf eigenständige Entwicklungskonzepte verständigen, vorrangige Handlungsfelder festlegen und umsetzen.
Ihr Projekt ist förderfähig soweit es zu den Maßnahmen gehört, die den Prozess regionaler Kooperationen strukturell und nachhaltig weiterentwickeln und intensivieren:
- Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten,
- Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
- Etablierung von Regionalmanagements mit konkreten Projektaufträgen und Projektmanagements,
- wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse,
- regionale Profilierung durch Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit und
- investive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung
Um eine Förderung erhalten zu können, müssen Sie Zuwendungsempfänger gemäß der Richtlinie sein. Mögliche Zuwendungsempfänger sind:
- die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
- deren Gesellschafter: die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“
- Mitglieder der o.g. Gesellschafter
Zuständigkeit
Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser, Standort Hildesheim
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Hattorf am Harz (Kreis Göttingen, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag inklusive Finanzierungsplan
Voraussetzungen
- Gefördert wird ihr Projekt, soweit
- es sich über mindestens 50% des Gebietes der Metropolregion erstreckt oder
- es mindestens 50% der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion oder
- mindestens 50% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betrifft oder
- es ein Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion darstellt; dies ist dann der Fall, wenn erwartet wird, dass die Ergebnisse des Vorhabens sich auf ein größeres Gebiet, einen größeren Teil der Bevölkerung oder auf einen größeren Teil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Metropolregion übertragen lassen
- Ihr Projekt muss die Ziele des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gemäß den klimaschutzrechtlichen Bestimmungen beachten
- Ihr Projekt muss die Chancengleichheit (z. B. Inklusion, Nichtdiskriminierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf) beachten
- Um eine Förderung erhalten zu können, müssen Sie zu folgendem Kreis von Empfängern gehören:
- die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
- deren Gesellschafter: die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“
- Mitglieder der o.g. Gesellschafter
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB) RdErl. d. MB v. 7.7.2023 -102-46105/3- - VORIS 23100 -
- Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk)
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO, NI)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können Zuwendungen zur Förderung Ihres Projekts in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg schriftlich oder online beantragen.
- Sie sind Zuwendungsempfänger gemäß der Richtlinie und stellen den Antrag somit als Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, deren Gesellschafter (die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“) oder Mitglied der o.g. Gesellschafter
- Sie prüfen, ob Sie den Eigenanteil von mind. 5% der Gesamtausgaben leisten können
- Sie prüfen, ob das Projektvolumen mindestens 60.000 Euro beträgt
- Sie prüfen, ob Ihr Projekt sozialökologische Ziele und räumliche Auswirkungen gemäß Punkt 4 der Richtlinie beachtet
- Sie reichen den Antrag bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre ein (die Bewilligungsstelle kann weitere Antragsstichtage zulassen)
- Die Bewilligungsbehörde prüft die Voraussetzung und die Förderwürdigkeit des Antrags. Bei der Bewertung der eingereichten Anträge werden die Förderkriterien gemäß der Anlage der Richtlinie zugrunde gelegt
- Über den Entscheidungsvorschlag des Gesellschafterausschusses und des Aufsichtsrates der Metropolregion GmbH entscheidet letztendlich die Bewilligungsbehörde
- Wird der Antrag genehmigt, wird ein Förderungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde versendet
- Nach Rechtskraft der Bewilligung der Kofinanzierung kann die bewilligte Förderung durch einen Mittelabruf abgefordert werden
Fristen
Anträge sind bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre einzureichen. Die Bewilligungsstelle kann weitere Antragsstichtage zulassen.
Bearbeitungsdauer
12 Wochen (Da mehrere Gremien in den Prozess involviert sind, kann die Bearbeitungsdauer variieren.)
Kosten
Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern die genutzten Förderprogramme dies ebenfalls zulassen und andere Vorschriften, insbesondere EUBeihilfevorschriften, dem nicht entgegenstehen
- Bei falschen oder unvollständigen Angaben, beziehungsweise Nichtmeldung von Änderungen bezüglich der Antragstellung sowie bei Nichteinreichen des Verwendungsnachweises innerhalb der vorgegebenen Frist oder bei falschem Gebrauch der Zuwendungen kann es zu einer Rückforderung der Zuwendung durch die Bewilligungsbehörde kommen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung am 02.07.2024
Stichwörter
Stärkung der Metropolregion, Förderung Regionalbewusstsein, Förderung Nachhaltigkeit, Hannover, Wolfsburg, Göttingen, Förderung Wettbewerbsfähigkeit, Braunschweig