Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

    Ausstellen einer Eheurkunde

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Beschreibung

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

    Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Aurich - Sachgebiet 32.2 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Georgswall 3

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    im Gebäude der Ostfriesischen Landschaft

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Der Zugang zum Standesamt Aurich ist nicht barrierefrei. Das Standesamt befindet sich im 1. Obergeschoss. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Sollten Sie das Obergeschoss nicht erreichen können, kontaktieren Sie vor Ihrem Besuch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes.

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 - 12.30 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 12.30 und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 12-3224

    Telefon Festnetz: 04941 12-3222

    Telefon Festnetz: 04941 12-3221

    Telefon Festnetz: 04941 12-3225

    Telefon Festnetz: 04941 12-3220

    E-Mail: standesamt@stadt.aurich.de

    Internet

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister

    Stichwörter

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
    • Nachweis des rechtlichen Interesses

    Formulare

    Diverse (kommunalabhängig)

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.

    Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.

    Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

    Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Abgabe 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 06.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ausländische Heirat, Ausstellung Eheurkunde, ausländische Eheschließung, Eheschließung im Ausland, Eheurkunde, Heirat im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de