Eheurkunde Ausstellung bei Eheschließung im Ausland oder ehemaligen deutschen Gebiet

    Ausstellen einer Eheurkunde

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Beschreibung

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

    Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Suderburg - Fachbereich - Organisation, Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 54

    29556 Suderburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rund um das Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Suderburg
      Linie:
      • Regionalbahn: METRONOM

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer zugänglich. Hier finden Sie die Auskunft, das Einwohnermeldeamt, das Standesamt sowie die Kasse. Falls die Dienste des Bauamtes oder des Samtgemeindebürgermeisters benötigt werden, bitte in der Auskunft im Zimmer 9 melden.

    Kontakt

    Fax: 05826 980-70

    Telefon Festnetz: 05826 980-0

    E-Mail: info@suderburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Suderburg

    Empfänger: Samtgemeindekasse Suderburg

    IBAN: DE49 2585 0110 0009 0100 00

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
    • Nachweis des rechtlichen Interesses

    Formulare

    Diverse (kommunalabhängig)

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.

    Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.

    Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

    Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Abgabe 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 06.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ausländische Heirat, Ausstellung Eheurkunde, ausländische Eheschließung, Eheschließung im Ausland, Eheurkunde, Heirat im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de