Ausstellen einer Eheurkunde
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Beschreibung
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.
Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Suderburg - Fachbereich - Organisation, Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rund um das Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Suderburg
Linie:- Regionalbahn: METRONOM
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer zugänglich. Hier finden Sie die Auskunft, das Einwohnermeldeamt, das Standesamt sowie die Kasse. Falls die Dienste des Bauamtes oder des Samtgemeindebürgermeisters benötigt werden, bitte in der Auskunft im Zimmer 9 melden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Holger Scheuermann (Allgemeiner Vertreter des SGBgm, Leiter Fachbereich - Organisation, Ordnung und Soziales)
Frau Sonja Springer
Internet
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Suderburg
Empfänger: Samtgemeindekasse Suderburg
IBAN: DE49 2585 0110 0009 0100 00
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
- Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare
Diverse (kommunalabhängig)
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.
Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Fristen
Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Abgabe 15.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 06.03.2023
Stichwörter
ausländische Heirat, Ausstellung Eheurkunde, ausländische Eheschließung, Eheschließung im Ausland, Eheurkunde, Heirat im Ausland