Aufnahme in die Berufseinstiegsschule (BES) an einer berufsbildenden Schule (BBS) beantragen
An einer Berufseinstiegsschule können Sie Ihren Hauptschulabschluss verbessern oder weiter gefördert werden, wenn Sie noch im schulpflichtigen Alter sind.
Beschreibung
In der Berufseinstiegsschule gibt es drei unterschiedliche Klassen in Vollzeitform an:
- BES - Klasse 1,
- BES - Klasse 2 und
- BES - Klasse Sprache und Integration.
Sie können in der Berufseinstiegsschule zwischen drei verschiedenen Fachrichtungen wählen und mindestens einen Beruf kennenlernen:
Fachrichtungen:
- Gesundheit und Soziales,
- Technik,
- Wirtschaft.
In der Klasse 1 können Sie keinen Schulabschluss machen. Sie erhalten in dieser Klasse zusätzliche Förderung und Unterstützung. Danach können Sie in die Klasse 2 wechseln oder eine Ausbildung beginnen. Am Ende der Klasse 1 bekommen Sie ein Zeugnis. Damit können Sie eine Empfehlung für die Klasse 2 bekommen.
In der Klasse 2 haben Sie diese zwei Möglichkeiten:
- den Hauptschussabschluss erwerben oder
- den Hauptschulabschluss verbessern.
Wenn Sie aus der Klasse 9 kommen, werden Sie an der berufsbildenden Schule in einem Eingangsgepräch beraten.
In diesem Gespräch entscheidet die berufsbildende Schule, ob Sie direkt in die Klasse 2 gehen können.
In der Klasse Sprache und Integration lernen Sie die deutsche Sprache. In dieser Klasse können Sie keinen Hauptschulabschluss machen. Aber Sie können eine Empfehlung für die Klasse 2 bekommen.
Wenn Sie eine schriftliche Zusage zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) haben, können Sie die Klasse 2 oder die Klasse Sprache/Integration in Teilzeitform besuchen.
Bei einer EQ haben Sie etwa 12 Stunden pro Woche in der berufsbildenden Schule und in der anderen Zeit machen Sie ein bezahltes Praktikum im Betrieb.
Den Hauptschulabschluss können Sie auch in der Klasse 2 in Teilzeitform erwerben oder verbessern.
In der Klasse Sprache/Integration haben Sie die Möglichkeit sich in der deutschen Sprache zu verbessern bzw. sonderpädagogische Unterstützung zu erhalten.
Zuständigkeit
Berufseinstiegsschule (BES) an einer berufsbildenden Schule (BBS), an der Sie sich anmelden möchten.
Ansprechpartner
Für Kreis Harburg (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Diese Unterlagen müssen Sie in der Schule abgeben:
- Ihren tabellarischen Lebenslauf,
- Ihr Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule und
- die von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformulare der berufsbildenden Schule.
Falls weitere Unterlagen nötig sind, informiert Sie die zuständige berufsbildende Schule.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die BES - Klasse 1:
- Sie sind noch schulpflichtig.
- In einem Beratungsgespräch wurde festgestellt, dass Sie einen individuellen Förderbedarf haben.
Voraussetzungen für die Aufnahme in BES - Klasse 2 in Vollzeitform:
- Sie haben die Klasse 1 oder die Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform erfolgreich besucht.
- Sie kommen aus Klasse 9 und haben keinen Hauptschulabschluss.
- Sie haben einen Hauptschulabschluss und in Ihrer Eingangsberatung an der berufsbildenden Schule wurde festgestellt:
Sie müssen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten verbessern, damit Sie nach der BES eine berufliche Ausbildung erfolgreich abschließen können.
Voraussetzung für die Aufnahme in die BES - Klasse 2 in Teilzeitform:
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BES - Klasse 2 in Vollzeitform.
- Sie haben eine schriftliche Zusage zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
Voraussetzungen für die BES - Klasse Sprache und Integration:
- Sie sind neu in Deutschland und sind zwischen 16 und 18 Jahren alt.
- Sie haben einen erhöhten Sprachförderbedarf und kommen aus der allgemein bildenden Schule.
Voraussetzungen für die BES - Klasse Sprache/Integration in Teilzeitform:
- Sie haben einen Bedarf an Sprachförderung bzw. sonderpädagogischer Unterstützung.
Sie haben eine schriftliche Zusage zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie geben das ausgefüllte Anmeldeformular mit den notwendigen Unterlagen bei der berufsbilden Schule ab.
- Wenn Sie an der Berufseinstiegsschule aufgenommen werden können, dann bekommen Sie eine Einladung zu einem Beratungsgespräch.
- In diesem Beratungsgespräch wird mit Hilfe Ihrer Anmeldeunterlagen über
- verschiedene Berufswege und
- die Möglichkeiten, Sie zu unterstützen, gesprochen.
- Im Anschluss bekommen Sie eine Nachricht,
- ob Sie aufgenommen werden und
- in welche Klasse Sie aufgenommen werden können.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 02.03.2023
Stichwörter
Berufsorientierung, Berufsfindung, Hauptschulabschluss, Einstiegsqualifizierung, ohne Schulabschluss, Schulpflichterfüllung, Berufseinstieg, Berufseinstiegsschule, Berufsschule, Sprachförderung in der Berufsschule