Zeugnis über den Krankenpflegedienst Ausstellung

    Anrechnung und Nachweis des Krankenpflegedienstes für das Medizinstudium beantragen

    Beschreibung

    Studierende der Humanmedizin müssen vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Er hat den Zweck, die Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.

    zuständige Stelle

    Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

    - Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover

    E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

    (Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)

    Zuständigkeit

    Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

    - Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover

    E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

    (Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)

    Ansprechpartner

    Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 380-02

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:

    • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (diesen finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2 Landesprüfungsamt)
    • Krankenpflegedienstzeugnisse im Original
    • aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)
    • Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)
    • Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutschenglischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

    In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Landesprüfungsamts auf.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Voraussetzungen

    • Allgemeiner Hochschulabschluss
    • Leistung des Pflegedienstes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Studierende niedersächsischer Universitäten senden die erforderlichen Nachweise im Original und einfacher Kopie an das LPA.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    je nach Einzelfall

    Kosten

    regelhafter KP: kostenlos

    anrechenbarer KP: 25 - 40 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anrechnungsmöglichkeiten auf den Krankenpflegedienst von krankenpflegerischen Tätigkeiten:

    1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,

    2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,

    3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,

    4. im Rahmen eines Zivildienstes.

    5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 16.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Sanitätsdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, krankenpflegerische Tätigkeiten, Pflegedienst, Krankenpflegedienstzeugnis, Zivildienst, FSJ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English