• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Zeugnis über den Krankenpflegedienst Ausstellung

Anrechnung und Nachweis des Krankenpflegedienstes für das Medizinstudium beantragen

Beschreibung

Studierende der Humanmedizin müssen vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten. Er hat den Zweck, die Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und mit den üblichen Tätigkeiten der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.

zuständige Stelle

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

- Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover

E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)

Zuständigkeit

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

- Abt. 2 Landesprüfungsamt (LPA), Nobelring 4, 30627 Hannover

E-Mail: LPA@nizza.niedersachsen.de

(Bei E-Mail-Anfragen wird um die Mitteilung einer Telefonnummer gebeten)

Ansprechpartner

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt)

Adresse

Hausanschrift

Berliner Allee 20

30175 Hannover

Version

Technisch erstellt am 07.10.2015

Technisch geändert am 08.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Für die Anerkennung des dreimonatigen Krankenpflegedienstes sind vorzulegen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (diesen finden Sie im Downloadbereich der Abteilung 2 Landesprüfungsamt)
  • Krankenpflegedienstzeugnisse im Original
  • aktuelle Studienzeitbescheinigung (nicht: Immatrikulationsbescheinigung; die Studienzeitbescheinigung erhalten Sie über das Portal, auf dem auch die Immatrikulationsbescheinigung abrufbar ist)
  • Abiturzeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Für die Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Krankenpflegedienstes muss (1.) das Krankenpflegedienstzeugnis in deutschenglischer Version vorgelegt werden. Zusätzlich wird (2.) ein kurzes Arbeitszeugnis verlangt. Dieses enthält in der Regel: Kontaktdaten und kurze Selbstbeschreibung des jeweiligen Krankenhauses, Tätigkeitsbeschreibung, Stempel und Unterschrift. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, ist auch eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

In Zweifelsfällen nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Landesprüfungsamts auf.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Voraussetzungen

  • Allgemeiner Hochschulabschluss
  • Leistung des Pflegedienstes

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Studierende niedersächsischer Universitäten senden die erforderlichen Nachweise im Original und einfacher Kopie an das LPA.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall

Kosten

regelhafter KP: kostenlos

anrechenbarer KP: 25 - 40 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Anrechnungsmöglichkeiten auf den Krankenpflegedienst von krankenpflegerischen Tätigkeiten:

1. im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,

2. im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres,

3. im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes,

4. im Rahmen eines Zivildienstes.

5. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 16.02.2023

Version

Technisch erstellt am 02.03.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Zivildienst, Sanitätsdienst, Pflegedienst, Bundesfreiwilligendienst, Krankenpflegedienstzeugnis, Freiwilliges Soziales Jahr, FSJ, krankenpflegerische Tätigkeiten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024