Liegenschaftskataster Auskunft Einsicht
    99123010023004

    Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster beantragen oder Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beantragen

    Jeder beantragenden Person wird durch das zuständige Katasteramt oder durch niedersächsische Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu Flurstücken, Flächengrößen, Grenzlängen, Gebäuden u. a. gegeben.

    Beschreibung

    Im Liegenschaftskataster werden Liegenschaftsinformationen der Katasterverwaltung geführt.

    Diese Liegenschaftsinformationen umfassen:

    • Grenzen und Nummern der Flurstücke, Flächengrößen, Grenzlängen, Grenzabstände,
    • Gebäude einschließlich der Hausnummer,
    • Tatsächliche Nutzung des Bodens,
    • Bauwerke, Gewässer,
    • ausgewählte topografische Informationen,
    • Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs-, Gemeindegrenzen, u. ä.),
    • Bezeichnungen von Straßen,
    • Ergebnisse der Bodenschätzung.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, bei einem zuständigen Katasteramt vor Ort oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) Auskunft über die vorgenannten Punkte zu erhalten. Es handelt sich um eine rein visuelle Informationsbeschaffung ohne jegliche (analoge) Auszüge oder beigefügtes Kartenmaterial.

    Online-Dienst

    Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster beantragen oder Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beantragen

    ID: L100040_502203409

    Beschreibung

    Einsicht Lika LGLN

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2023
    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnerinnen und -partnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI), die in Niedersachsen zugelassen sind.

    Zuständigkeit

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Sulingen-Verden - Regionaldirektion Sulingen-Verden - Katasteramt Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Eitzer Straße 34
    27283 Verden (Aller)

    Kontakt speichern

    Behindertenparkplatz: null Anzahl: 2 Gebühren: nein Parkplatz: null Anzahl: 5 Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag und vor Feiertagen 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.07.2009
    Technisch geändert am 29.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Es bestehen keine Voraussetzungen - jeder Person wird eine Auskunft aus dem Liegenschaftskataster gewährt, sowohl beim zuständigen Katasteramt vor Ort als auch bei  Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI).

    Eigentumsdaten werden aus Datenschutzgründen nur Personen mitgeteilt, die ein berechtigtes Interesse haben. In diesem Fall ist aus Dokumentationsgründen ein schriftlicher Antrag zu stellen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Bei einem Termin bzw. Besuch im Kundencenter des zuständigen Katasteramtes oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieuren (ÖbVI) kann gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter die Einsicht in das Liegenschaftskataster vorgenommen werden. Es werden dabei keine Bildaufnahmen gestattet.

    Gegen Gebühr kann zusätzlich ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster erworben werden (Leistung: Auszug aus dem Liegenschaftskataster).

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunft erfolgt während der Geschäftszeiten des Katasteramtes oder der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) ohne Termin.

    Eine Auskunft außerhalb der Geschäftszeiten kann nach Vereinbarung erfolgen.

    Die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster findet im Beisein einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters statt, sodass die Leistung direkt erfolgt.

    Kosten

    Kostenart: variabel

    Vorkasse: Nein

    Bezeichnung der Kosten: Gebühr

    Zahlungsweise: Überweisung

    Bemerkung:

    Regelmäßig werden geringfügige Auskünfte kostenfrei erteilt, wenn der Aufwand für die Auskunft eine halbe Arbeitsstunde unterschreitet. Bei Überschreiten der Grenze von einer halben Stunde werden Kosten für die Auskunft nach Arbeitsaufwand, bzw. -zeit berechnet.

    Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Die Kostenordnung ist sowohl für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) als auch für die niedersächsischen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) rechtlich verbindlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch nicht angegeben

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2023
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Flurstücksnummer, Eigentümer, Flurstücke, Grundstück, Kataster, Vermessung, Liegenschaft, Liegenschaftskataster, Grundstücke, Katasterkarten, Katasteramt, LGLN, Liegenschaftskarte, Geobasisdaten, Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftsauskunft, Flächengröße, Lika, Vermessungsauskunft, Karteneinsicht, ÖbVI, Katasterauskunft, Vermessungszahlenwerk, Grenzlängen, Liegenschaftskataster Einsicht gewähren, Auskunft Liegenschaftskataster, Einsicht Lika, Einsicht Lika gewähren, Einsicht ins Liegenschaftskataster gewähren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024