Förderung für kulturelles Projekt mit dem Ausland Bewilligung

    Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und dem Ausland

    Eine Förderung von kulturellen Projekten mit dem Ziel des Austausches zwischen Niedersachsen und dem Ausland können Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) beantragen.

    Beschreibung

    Sie können als Einrichtung oder Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur, Soziokultur und Darstellende Künste aus Niedersachsen die Förderung eines kulturellen Projekts beantragen. Dabei muss das Ziel des Projekts die Begründung und Vertiefung kultureller Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland sein. Nachdem der Förderantrag online und in Papierform bei der Bewilligungsbehörde (MWK) eingereicht wurde, wird dieser zunächst auf die formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird ressortübergreifend eine fachliche Stellungnahme erarbeitet. Die fachliche Stellungnahme enthält ein Votum darüber, ob der Antrag gefördert oder abgelehnt werden sollte. Das Verfahren wird mit einem Bewilligungsbescheid oder einem Ablehnungsbescheid fortgesetzt bzw. beendet. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde (MWK) nachzuweisen.

    Zuständigkeit

    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizufer 9

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-2599

    Fax: 0511 120-2601

    E-Mail: pressestelle@mwk.niedersachsen.de

    Internet

    Stichwörter

    MWK

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • unterzeichneter Antragsvordruck
    • Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
    • ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
    • ggf. Nachweise über bewilligte Drittmittel
    • ggf. Erklärung der Kooperationspartner/innen aus dem Ausland

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine juristische oder natürliche Person aus einer oder mehrerer Kultursparten sein.
    • Sie können sich auch als Zusammenschluss und Netzwerk bewerben.
    • Sie müssen ihren (Wohn-)Sitz oder eine Niederlassung in Niedersachsen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Lesen Sie die Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachen und dem Ausland zur und die Hinweise zum Antrag >Kulturelle Zusammenarbeit<
    • Registrieren Sie sich anschließend im Online-Antragsverfahren
    • Füllen Sie alle Pflichtfelder im Online-System aus
    • Füllen Sie alle Pflichtfelder des Antragsvordruck aus
    • Geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente (inkl. Antragsvordruck) hoch
    • Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus
    • Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK)
    • Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft
    • Es folgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid
    • Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der Antragsteller die Landesmittel nach entsprechendem Mittelabruf.
    • Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
    • Im Falle eines Ablehnungsbescheids ist das Verfahren mit Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs beendet

    Fristen

    Der Förderantrag ist jährlich zum 31.01. online einzureichen. Anschließend ist das unterzeichnete Antragsformular an die Bewilligungsbehörde (MWK) zu schicken. 

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur am 06.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2023 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Soziokultur, Konzerte, Förderung, Literatur, Zusammenarbeit Ausland, Ausstellungen, Darstellende Kunst, Musik, bildende Kunst, Kulturelle Bildung, Kulturelle Projekte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)