An einem beruflichen Gymnasium anmelden
Wenn Sie die allgemeine Hochschulreife/Abitur mit einer berufsbezogenen Schwerpunktsetzung erwerben möchten, können Sie die Aufnahmen an einem Beruflichen Gymnasium beantragen.
Beschreibung
Sie können die Aufnahmen an einem Beruflichen Gymnasium beantragen. Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und befindet sich an einer berufsbildenden Schule (BBS). An den beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife mit einem berufsorientierten Schwerpunkt in den Fachrichtungen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales erworben werden. Diese Fachrichtungen und Schwerpunkte untergliedern sich wie folgt:
- Fachrichtung Wirtschaft,
- Technik mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Mechatronik, Informationstechnik und Gestaltungs- und Medientechnik
- Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Gesundheit-Pflege und Sozialpädagogik.
Die gymnasiale Oberstufe am Beruflichen Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).
Zuständigkeit
Die Schule, an der die Anmeldung erfolgen soll
Ansprechpartner
Für Obernkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Zeugniskopien
- Identitätsnachweis
- von der Schule bereitgestellte Anmeldeformulare in ausgefüllter Form
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Anmeldeformulare werden Ihnen von der jeweiligen Schule bereitgestellt.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Bildungsstand haben.
Eine Aufnahme in die Qualifizierungsphase ohne Besuch der Einführungsphase ist nur dann möglich, wenn sie in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und im Sekundarbereich l ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt haben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag bei der jeweiligen Schule mit einem Beruflichen Gymnasium ein. Die Bewerbungszeiträume liegen in der Regel im Februar. Die Schule prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
Fristen
Fristen und Anmeldetermine werden von den jeweiligen Schulen für die einzelnen Schulformen gesetzt.
Eine Aufnahme wird vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Bemerkungen
- Das Berufliche Gymnasium
- Das niedersächsische Schulwesen
- § 59a Abs. 4 NschG Beschränkung der Aufnahmehttps://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e7340399-c356-3171-99e2-6e68e4fa6392
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium
Stichwörter
Fachrichtung, Gestaltung, Berufsgymnasium, Sozialpädagogik, Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Wirtschaft, Gesundheit, Bautechnik, Fachabitur, Mechatronik, Berufliches Gymnasium, Pflege, Oberstufenzentrum, Medientechnik, Berufliche Schulen, Elektrotechnik, Soziales