Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Beschreibung

    Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Damme

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18

    49401 Damme

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do: 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05491 662-0

    Fax: 05491 662-88

    E-Mail: info@damme.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Verfahrensablauf

    Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

    • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

    Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit der Pilotkommune SG Heemsen. am 17.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English