Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Beschreibung

    Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ostrhauderfehn - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 117

    26842 Ostrhauderfehn

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Stichwörter

    Friedhof

    Version

    Technisch erstellt am 23.04.2021 (von: Waden, Gerta)

    Technisch geändert am 26.03.2024 (von: Waden, Gerta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Verfahrensablauf

    Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

    • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

    Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit der Pilotkommune SG Heemsen. am 17.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)