Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1161
29543 Bad Bevensen
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Fr. 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05821 89-0(Rathaus in Bad Bevensen)
Telefon Festnetz: 05822 42-0(Rathaus in Ebstorf)
Fax: 05821 89-480(Rathaus in Bad Bevensen)
E-Mail: info@bevensen-ebstorf.de
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Bevensen
Empfänger: Samtgemeindekasse Bevensen
IBAN: DE79 2585 0110 0001 0015 28
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dann
erforderliche Unterlagen
Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Verfahrensablauf
Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.
Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit der Pilotkommune SG Heemsen. am 17.08.2022