Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
Hinweise für Zeven: Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen
Die Samtgemeinde Zeven ist Träger des städtischen Friedhofes Kirchhofsallee sowie der Friedhöfe in den Ortschaften Heeslingen, Nartum, Hesedorf, Wistedt, Badenstedt, Brauel, Sassenholz, Steddorf und Freyersen.
Die Bürger der Stadt bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben.
Die erworbenen Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.
Das Errichten oder Ändern eines Grabzeichens und der damit zusammenhängenden Anlagen ist vorher bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung i.M. 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.
Bei Fragen zum Erwerb bzw. zur Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen und zur Höhe der jeweiligen Gebühren wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.
Die Samtgemeinde Zeven ist Träger des städtischen Friedhofes Kirchhofsallee sowie der Friedhöfe in den Ortschaften Heeslingen, Nartum, Hesedorf, Wistedt, Badenstedt, Brauel, Sassenholz, Steddorf und Freyersen.
Die Bürger der Stadt bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben.
Die erworbenen Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.
Das Errichten oder Ändern eines Grabzeichens und der damit zusammenhängenden Anlagen ist vorher bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung i.M. 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.
Bei Fragen zum Erwerb bzw. zur Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen und zur Höhe der jeweiligen Gebühren wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zeven - Standesamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bluhm
erforderliche Unterlagen
Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Verfahrensablauf
Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:
- Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
- Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.
Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit der Pilotkommune SG Heemsen. am 17.08.2022