Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Beschreibung

    Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

    Hinweise für Zeven: Nutzungsrecht für eine Grabstelle beantragen

    Allgemeine Informationen

    Die Samtgemeinde Zeven ist Träger des städtischen Friedhofes Kirchhofsallee sowie der Friedhöfe in den Ortschaften Heeslingen, Nartum, Hesedorf, Wistedt, Badenstedt, Brauel, Sassenholz, Steddorf und Freyersen.
    Die Bürger der Stadt bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben.


    Die erworbenen Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.

    Das Errichten oder Ändern eines Grabzeichens und der damit zusammenhängenden Anlagen ist vorher bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung i.M. 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.

    Bei Fragen zum Erwerb bzw. zur Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen und zur Höhe der jeweiligen Gebühren wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.



    Allgemeine Informationen

    Die Samtgemeinde Zeven ist Träger des städtischen Friedhofes Kirchhofsallee sowie der Friedhöfe in den Ortschaften Heeslingen, Nartum, Hesedorf, Wistedt, Badenstedt, Brauel, Sassenholz, Steddorf und Freyersen.
    Die Bürger der Stadt bzw. der jeweiligen Ortschaft können auf diesen Friedhöfen Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben.


    Die erworbenen Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.

    Das Errichten oder Ändern eines Grabzeichens und der damit zusammenhängenden Anlagen ist vorher bei der Friedhofsverwaltung schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung i.M. 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.

    Bei Fragen zum Erwerb bzw. zur Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen und zur Höhe der jeweiligen Gebühren wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.



    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Zeven - Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716-133

    Fax: 04281 716-135

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2018 (von: Webservice, Samtgemeinde Zeven)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Verfahrensablauf

    Den Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

    • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für den Erwerb des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

    Kann das Nutzungsrecht erworben werden, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit der Pilotkommune SG Heemsen. am 17.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)