Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rosengarten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bremer Straße 42

    21224 Rosengarten

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags, freitags 8:00 - 12:00 Uhr donnerstags 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:15 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4108 433339

    Telefon Festnetz: +49 4108 43330

    E-Mail: rathaus@gemeinde-rosengarten.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können sich in den Gemeinden unterscheiden. Bitte kontaktieren Sie die jeweils zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Friedhofssatzung

    Verfahrensablauf

    Die Übertragung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, in der der Friedhof liegt:

    • Zuerst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefen.
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen für die Übertragung des Nutzungsrechts.

    Ist das Nutzungsrecht auf Sie übertragbar, erhalten Sie den Bescheid und eine Verleihungsurkunde von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Kosten

    Die Gebühren fallen unterschiedlich aus. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Text erstellt in Zusammenarbeit mit Pilotkommune. am 17.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Stichwörter

    Grabstelle, Bestattung, Todesfall, Grab, Tod, Friedhof

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de