Personalkostenerstattung für Schulen in kirchlicher Trägerschaft Erstattung
    99088072039000

    Personalkostenerstattung für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

    Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können die Beteiligung an laufenden Personalkosten beantragen.

    Beschreibung

    Sie können als Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen.

    Diese Finanzhilfe gilt nur für je eine Haupt- und Realschule in Cloppenburg, Duderstadt, Göttingen, Hannover, Lingen, Meppen, Oldenburg, Papenburg, Vechta, Wilhelmshaven, Wolfsburg und je zwei Haupt- und Realschulen in Hildesheim und Osnabrück.

    zuständige Stelle

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    Dezernat 1 Fachbereich Finanzen

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Telefon: +49 4131 15-2222

    Fax: +49 4131 15-45 2220

    E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg

    Ansprechpartner

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg

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    Postanschrift

    Postfach 2120
    21311 Lüneburg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.         Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2020
    Technisch geändert am 20.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
    • Der Schulbetrieb besteht seit mindestens 3 Jahren.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
    • Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
    • Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Personalkostenerstattung mitgeteilt.

    Fristen

    Der Anspruch auf Personalkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.

    Antragsfrist: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen bis 3 Monate

    Kosten

    nicht angegeben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf Antrag werden bereits während des laufenden Schuljahres Abschlagszahlungen gewährt.

    Die Erstattung der Sachkosten kann ebenfalls beantragt werden.

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 03.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2023
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Ersatzschule, kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Personalkostenerstattung, Persönliche Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024