Personalkostenerstattung für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
Kirchliche Träger von Ersatzschulen, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, können die Beteiligung an laufenden Personalkosten beantragen.
Beschreibung
Sie können als Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen.
Diese Finanzhilfe gilt nur für je eine Haupt- und Realschule in Cloppenburg, Duderstadt, Göttingen, Hannover, Lingen, Meppen, Oldenburg, Papenburg, Vechta, Wilhelmshaven, Wolfsburg und je zwei Haupt- und Realschulen in Hildesheim und Osnabrück.
zuständige Stelle
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Dezernat 1 Fachbereich Finanzen
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: +49 4131 15-2222
Fax: +49 4131 15-45 2220
E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
Aufzug vorhanden: ja
Rollstuhlgerecht: ja
Zuständigkeit
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg
Ansprechpartner
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postanschrift
Postfach 2120
21311 Lüneburg
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
- Der Schulbetrieb besteht seit mindestens 3 Jahren.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
- Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
- Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Personalkostenerstattung mitgeteilt.
Fristen
Der Anspruch auf Personalkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.
Antragsfrist: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
2 Wochen bis 3 Monate
Kosten
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Auf Antrag werden bereits während des laufenden Schuljahres Abschlagszahlungen gewährt.
Die Erstattung der Sachkosten kann ebenfalls beantragt werden.
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 03.10.2024
Stichwörter
Ersatzschule, kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Personalkostenerstattung, Persönliche Kosten