Personalkostenerstattung für Schulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

    Beschreibung

    Sie können als Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, die Übernahme der persönlichen Kosten für die Lehrkräfte beantragen.

    Diese Finanzhilfe gilt nur für je eine Haupt- und Realschule in Cloppenburg, Duderstadt, Göttingen, Hannover, Lingen, Meppen, Oldenburg, Papenburg, Vechta, Wilhelmshaven, Wolfsburg und je zwei Haupt- und Realschulen in Hildesheim und Osnabrück.

    zuständige Stelle

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    Dezernat 1 Fachbereich Finanzen

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Telefon: +49 4131 15-2222

    Fax: +49 4131 15-45 2220

    E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

    Zuständigkeit

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    Dezernat 1 Fachbereich Finanzen

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Telefon: +49 4131 15-2222

    Fax: +49 4131 15-45 2220

    E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

    Aufzug vorhanden: ja

    Rollstuhlgerecht: ja

    Ansprechpartner

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2120

    21311 Lüneburg

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Kontakt

    Fax: +49 4131 15-452220

    Telefon Festnetz: +49 4131 15-2222

    E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag auf Personalkostenerstattung
    • Nebst die je nach Einzelfall erforderlichen Anlagen oder Erklärungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer Ablehnung der beantragten Personalkostenerstattung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

    Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein. Dieser wird geprüft. Nach Prüfung wird Ihnen die Entscheidung mit einem Finanzhilfebescheid bekannt gegeben.

    Fristen

    Der Anspruch auf Personalkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 01.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de