Informationen zum Ersatz einer verloren gegangenen Scheidungsurkunde
Ist Ihre Scheidungsurkunde abhandengekommen, können Sie sich bei dem zuständigen Amtsgericht –Familiengericht- eine beglaubigte Abschrift ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.
Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.
Zuständigkeit
Amtsgericht - Familiengericht
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens
Formulare
Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Verweigerung der Erteilung von Ausfertigungen sind Rechtsbehelfe möglich.
Da Scheidungsurteile einen vollstreckbaren Inhalt enthalten können, gilt ferner:
Gem. § 730 ZPO ist die Gegenseite vor Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung anzuhören. Widerspricht die Gegenseite und hat damit keinen Erfolg, ist ein Rechtsbehelf für die Gegenseite möglich.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift bei dem Amts-Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Es ist hilfreich, wenn Sie das Aktenzeichen oder die Geschäftsnummer Ihres Scheidungsverfahrens kennen und dem Gericht mitteilen können. So erleichtern Sie dem Gericht die Recherche im Archiv. Je nach der Arbeitsbelastung des Gerichts kann es dennoch zu einem gewissen Zeitaufwand kommen. Eine allgemeingültige Bearbeitungsdauer kann dadurch nicht benannt werden.
Kosten
Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Bevor Sie beim Gericht eine beglaubigte Abschrift beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehepartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde z. B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 24.01.2023
Stichwörter
Abhandenkommen der Scheidungsurkunde, Ausfertigung, Scheidungsbeschluss verlorengegangen, Ausfertigungsvermerk, Verlust Scheidungsurteil, Verlust Scheidungsurkunde