Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit GewährungOnline erledigen

    Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

    Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder oder Jugendliche zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.

    Beschreibung

    Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.

    Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie

    • immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten,
    • wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten,
    • sich nicht behaupten können.

    Bei der Sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschultem pädagogischen Fachpersonal.

    Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.

    Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein:

    • Entwicklung von Gruppendynamik,
    • Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen,
    • eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken,
    • eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen,
    • Konflikte friedlich lösen.

    Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Leer

    ID: L100040_491531542

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das örtliche Jugenamt

    Ansprechpartner

    Amt für Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergmannstraße 37

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-1753

    Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)

    E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de

    E-Mail: wjh@lkleer.de

    E-Mail: asd@lkleer.de

    E-Mail: kijufoe@lkleer.de

    E-Mail: jgh@lkleer.de

    E-Mail: pkd@lkleer.de

    E-Mail: vormundschaften@lkleer.de

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de

    E-Mail: beistandschaften@lkleer.de

    E-Mail: egh@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
    • Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht.
    • Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein.
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Erziehungsbeistand, Selbsthilfe, Therapie, Verhaltensauffälligkeiten, Hilfeplan, Erziehungshilfe, Jugendamt, Trennung, Pädagogik, Beratung, Entwicklungsverzögerung, Erziehungsberatung, Probleme, Streit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de