sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.

    Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.

    Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

    • Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
    • Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
    • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
    • Stärkung des Selbstwertgefühls
    • Stärkung der Konfliktfähigkeit
    • Verbesserung der Beziehungen untereinander

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    51 - Geschäftsbereich Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Batteriewall 11

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 | Nachmitttags Termine nach Vereinbarung Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1317

    Fax: +49 5351 121-1613

    E-Mail: jugendamt@landkreis-helmstedt.de

    Weitere Informationen

    Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2022 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Voraussetzungen

    Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.

    Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

    • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
    • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
    • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.

    Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweis:

    Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jugendamt, Therapie, Trennung, Streit, Erziehungshilfe, Familien- und Erziehungsberatung, Probleme, Hilfeplan, Entwicklungsverzögerung, Pädagogik, Erziehungsberatung, Beratung, Verhaltensauffälligkeiten, Selbsthilfe, Erziehungsbeistand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)