Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es Ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

    • Alter des Kindes
    • Entwicklungsstand Ihres Kindes
    • Bindungen Ihres Kindes
    • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
    • Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
    • Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
    • Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.

    Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    an das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Amt für Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergmannstraße 37

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-1753

    Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)

    E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de

    E-Mail: wjh@lkleer.de

    E-Mail: asd@lkleer.de

    E-Mail: kijufoe@lkleer.de

    E-Mail: jgh@lkleer.de

    E-Mail: pkd@lkleer.de

    E-Mail: vormundschaften@lkleer.de

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de

    E-Mail: beistandschaften@lkleer.de

    E-Mail: egh@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).

    Sie schaffen es nicht, das Kind so zu versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.

    Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig (darüber entscheidet das Jugendamt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

    Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.

    Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.

    Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen.

    Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, ggf. die künftigen Pflegeelterndie und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.

    Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.

    Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Pflegefamilie, Pflegekind, Unterbringung, Sorgerecht, Erziehungshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de