Heimerziehung Gewährung

    Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer stationären Einrichtung (Heimerziehung) oder einer betreuten Wohnform leben.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

    Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Diese Leistung kann auch für junge volljährige Menschen (§ 41 SGB VIII) geeignet sein.

    Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen bzw. der oder des jungen Volljährigen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und ggf. auch therapeutischen Angeboten.

    Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

    • Eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen,
    • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
    • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

    Hinweise für Salzgitter: Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    an das zuständige Jugendamt

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Kinder, Jugend und Familie

    Beschreibung

    Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie ist als Teil der Stadtverwaltung für die umfangreichen Leistungen der Jugendhilfe zuständig.

    Der effektivste Weg der Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bereich, ist das Versenden einer Mail mit Ihrem Anliegen und gegebenenfalls Namen und Wohnort des Kindes an kinder-jugend-familie@stadt.salzgitter.de .

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 9-11

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    * Mo: 09:00 - 12:00 * Di: 09:00 - 12:00 * Do: 14:00 - 18:00 * Fr: 09:00 - 12:00 Wichtig: Bei einzelnen Angeboten des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie gibt es die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen mit den Mitarbeitern. Näheres unter Produkte & Dienstleistungen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05341 8394517

    Fax: 05341 8394951

    E-Mail: kinder-jugend-familie@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Voraussetzungen

    Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen (die personensorgeberechtige Person).

    Sie schaffen es nicht, das Kind bzw. die Jugendliche oder den Jugendlichen so zu versorgen und zu erziehen, dass es gut für den jungen Menschen ist.

    Die Hilfe in Form einer Unterbringung des jungen Menschen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig (wird durch das Jugendamt festgestellt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

    In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.

    Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.

    Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuerinnen/Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.

    Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen.

    Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann.

    Kosten

    Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Unterbringung, Therapie, Erziehungshilfe, betreutes Wohnen, Kinderheim, Hilfeplangespräch, stationär, Entwicklungsverzögerung, Elternhilfe, Verhaltensauffälligkeiten, Pädagogik, Beratung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de