Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung

    Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil benötigen Unterstützung bei der Erziehung? Dann kann die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe eine mögliche Hilfe sein.

    Beschreibung

    Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung.

    Eine Tagesgruppe ist eine sogenannte teilstationäre Hilfe. Ihr Kind wird während der Woche tagsüber nach dem Schulbesuch in einer Tagesgruppe betreut. Danach kann es aber in der Familie und somit in der gewohnten Umgebung bleiben.

    Die Erziehung in einer Tagesgruppe bedeutet:

    • Ihr Kind wird pädagogisch betreut.
    • Es erhält Unterstützung bei der Integration in der Schule und dem sozialen Umfeld.
    • Es lernt in einer Gruppe den Umgang mit anderen Kindern und Konflikte zu bewältigen.
    • Es lernt seinen Alltag zu gestalten und bekommt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.
    • Die Eltern werden intensiv beteiligt, zum Beispiel durch Beratungsgespräche, Elternabende oder Eltern-Kind-Treffen.
    • Ziele der Erziehung in einer Tagesgruppe sind:
    • die Stärkung des Kindes,
    • die Stärkung seiner Eltern,
    • die Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung,
    • der Verbleib des Kindes in der Familie.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    363 FD Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishaus am Schloßplatz

    31582 Nienburg (Weser)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 967-309

    Fax: 05021 967-527

    E-Mail: asd@kreis-ni.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 24.12.2024 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis,
    • gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde,
    • Auskunft aus dem Sorgeregister,
    • Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen, dies teilt das zuständige Jugendamt mit.

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund).
    • Sie fühlen sich mit der Erziehung des Kindes überfordert.
    • Die Hilfe durch die Erziehung Ihres Kindes in einer Tagesgruppe ist geeignet und notwendig (Beurteilt das Jugendamt).
    • Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

    In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuerinnen/Betreuer aus der Tagesgruppe und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.

    Wenn die Erziehung in einer Tagesgruppe sinnvoll erscheint, können Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.

    Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Tagesgruppe. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Tagesgruppe auswählen.

    Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von den individuellen Verhältnissen und von der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Die Kosten für die Erziehung in einer Tagesgruppe trägt zum großen Teil das Jugendamt.

    An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen.

    Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Betreuung, Pädagogik, Lerngruppe, teilstationär, Erziehungshilfe, Verhaltensauffälligkeiten, Elternhilfe, Schulhilfe, Entwicklungsverzögerung, Therapie, Beratung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)