Berufsfachschule Aufnahme

    An einer Berufsfachschule anmelden

    Nach Abschluss Ihrer allgemein bildenden Schule können Sie in der einjährigen oder der zweijährigen Berufsfachschule eine berufliche Grundbildung erwerben.

    Beschreibung

    Nach Abschluss Ihrer allgemein bildenden Schule können Sie in der einjährigen oder der zweijährigen Berufsfachschule eine berufliche Grundbildung in einer Fachrichtung Ihrer Wahl und /oder den mittleren Schulabschluss ("Realschulabschluss") oder den Erweiterten Sekundarabschluss I erwerben.

    Wenn Sie eine einjährige Berufsfachschule in einer Fachrichtung mit einem bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkt anwählen, kann als Aufnahmevoraussetzung der Sekundarabschluss I -Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert werden.

    Wenn Sie einen mittleren Schulabschluss besitzen, können Sie in einer zwei- oder dreijährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschule einen Berufsabschluss (Assistenzberuf) erwerben. Einige berufsqualifizierenden Berufsfachschulen bauen auch auf dem Hauptschulabschluss auf oder setzen eine Fachhochschulreife voraus.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein direkter Einstieg in Klasse 2 einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule möglich sein, z.B. bei Vorliegen eines Berufsabschlusses.

    zuständige Stelle

    Berufsbildende Schule, an der Sie sich anmelden wollen.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Elbmarsch (Kreis Harburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule ist

    • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder
    • ein gleichwertiges Zeugnis
    • ein Nachweis über ein durchgeführtes Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung bei einer außerschulischen öffentlich- rechtlichen Einrichtung (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
    • Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule ist

    • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis oder
    • Sekundarabschluss l - Realschulabschluss
    • Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsqualifizierende Berufsfachschule sind u.a.

    • der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
    • sowie weiteren Aufnahmevoraussetzungen, die je nach beruflicher Fachrichtung unterschiedlich sind.
    • das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
    • (sobald es vorliegt) das Abschlusszeugnis.

    Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule ist

    • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder
    • ein gleichwertiges Zeugnis
    • ein Nachweis über ein durchgeführtes Beratungsgespräch über Möglichkeiten und Perspektiven einer beruflichen Ausbildung bei einer außerschulischen öffentlich- rechtlichen Einrichtung (z.B. Bundesagentur für Arbeit)

    Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule ist

    • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis oder
    • Sekundarabschluss l - Realschulabschluss

    Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsqualifizierende Berufsfachschule sind u.a.

    • der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
    • sowie weiteren Aufnahmevoraussetzungen, die je nach beruflicher Fachrichtung unterschiedlich sind

    Die berufsqualifizierenden Berufsfachschulen Pflegeassistenz und Kosmetik können auch mit einem Hauptschulabschluss besucht werden.

    • Die berufsqualifizierende Berufsfachschule Informatik setzt eine Fachhochschulreife voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die ausgefüllte Anmeldung mit den notwendigen Unterlagen in der BBS ein. Ihre Anmeldung wird hinsichtlich der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, den Aufnahmevoraussetzungen und der Kapazität im Bildungsgang geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht der Schule zum Status Ihrer Anmeldung.

    Fristen

    Wenn berufsbildende Schulen Anmeldetermine oder Anmeldefristen festgelegt haben, geben die Schulen diese öffentlich bekannt.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 22.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hauptschulabschluss, Grundqualifikation, Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, Berufsbildenden Schulen, berufsqualifizierende Berufsfachschule, Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss, einjährige Berufsfachschule, schulische Ausbildung, berufliche Vollzeitschulen, Berufliche Ausbildung, zweijährige Berufsfachschule, Pflegeschule, Assistenzberufe, Erweiterter Sekundarabschluss I, Schulen in freier Trägerschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English