Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle § 8 HwO Erteilung
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    Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

    Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.

    Beschreibung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben oder sich als Betriebsleiter betätigen wollen.

    Das gilt auch, wenn 

    • Sie einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
    • Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke selbstständig ausüben wollen. In diesem Fall benötigen Sie für jedes zulassungspflichtige Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle. 

    Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie in der Regel eine Meisterprüfung ablegen. Wenn die Ablegung der Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt und Sie über meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, können Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

    Ausnahmegründe können unter anderem sein: 

    • fortgeschrittenes Alter, 
    • familiäre Situationen, 
    • schwere Krankheit oder Behinderung, 
    • Vorliegen anderer Prüfungen,
    • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen. 

    Jeder Ausnahmegrund wird im Einzelfall geprüft. Zusätzlich müssen Sie Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen, die zur Ausübung des Handwerks notwendig sind. 

    Die Ausnahmebewilligung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden. So ist beispielsweise Erteilung mit einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung denkbar, wenn die Ablegung der Meisterprüfung nur vorübergehend unzumutbar ist.
     

    Online-Dienst

    Online-Portal der Handwerkskammern

    ID: L100040_537956738

    Beschreibung

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2024
    Technisch geändert am 19.02.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer.

    Hinweise für Niedersachsen: Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 53
    31134 Hildesheim

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

    Telefon Festnetz: 05121 162-0

    Fax: 05121 33836

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 10.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Nicht angegeben

    Hinweise für Niedersachsen: Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Die Meisterprüfung muss eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen.  
    • Sie müssen über Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des Handwerks verfügen. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung gilt in Niedersachsen der Klageweg, da kein verwaltungsrechtliches Vorverfahren mehr vorgesehen ist.

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung sowie auf Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer stellen. Die Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten. Im Einzelnen ergeben sich folgende Verfahrensschritte:

    1.         Antragstellung

    • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie die Antragsformulare zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung sowie zur Eintragung in die Handwerksrolle herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
    • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
    • Alternativ ist eine Online-Antragstellung über Verwaltungsportale möglich.

    2.  Durchführung des Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung

    Im Verfahren auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung wird geprüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

    • Vorliegen eines Ausnahmegrundes (Grund, weshalb das Ablegen einer Meisterprüfung als unbillige Härte erscheint, so etwa familiäre Gründe, fortgeschrittenes Alter oder eine besondere Gelegenheit zur Betriebsübernahme)
    • Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten (der Umfang des Nachweises hängt von der Vorqualifikation und davon ab, ob die Ausnahmebewilligung für das gesamte Handwerk beantragt wird oder nur für einen Teilbereich).

    3.         Entscheidung über Antrag

    Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen eine Ausnahmebewilligung erteilt. Auf dieser Grundlage kann sodann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Die Ausnahmebewilligung kann unbefristet oder befristet erteilt werden. Eine Befristung erfolgt insbesondere dann, wenn mit der Erteilung die Auflage verbunden wird, innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Meisterprüfung abzulegen.

    4.         Handwerksrolleneintragung

    Auf Grundlage einer erteilten Ausnahmebewilligung kann die Handwerksrolleneintragung vorgenommen werden. Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sog. Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2022
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Handwerk, Meisterprüfung, Handwerkerregister, Eintragung Handwerksrolle, Ausnahmebewilligung, Befristete Ausnahmebewilligung, Ausnahmegrund, Befähigungsnachweis, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Handwerksrolle, Handwerksregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024