Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen Entgegennahme
    99160014261000

    Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

    Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

    Weinbauerzeugnisse sind insbesondere

    • Trauben,
    • Traubenmost,
    • Maische,
    • Wein,
    • Perlwein,
    • Schaumwein,
    • Likörwein und
    • Brennwein.

    Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.

    Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

    Das Formular für das Begleitdokument erhalten Sie beim LAVES.

    Online-Dienst

    Begleitdokumente für den Transport von Weinbauerzeugnissen ausstellen

    ID: L100040_480934229

    Beschreibung

    Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument. Betriebe der Weinwirtschaft können über den Online-Dienst Weinbau Weinbegleitdokumente digital ausstellen, verwalten und an Empfänger und zuständige Behörden direkt online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2022
    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stau 75
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 39 49
    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 16.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
    • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
    • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
    • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
      • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
      • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
      • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung

    beträgt über 70 Kilometer.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    In Niedersachsen reichen Sie das Begleitdokument für den Transport von Weinbauerzeugnissen online oder per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort ein. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Transport, wenn das Weinbauerzeugnis auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
    Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

    • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
    • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
    • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
    • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
    • Alle Beteiligten die ebenfalls am eWeinBV teilnehmen (beispielsweise Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

    Begleitdokument per Post einreichen:

    • Sie füllen das 4fach Formular leserlich und vollständig aus.
    • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
    • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
    • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
    • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

    Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

    Bearbeitungsdauer

    Es handelt sich um eine reine Meldung; eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.

    Kosten

    Bei der Verwendung des elektronischen Weinbegleitdokumentverfahrens (eWeinBV) fallen keine Kosten an.: Gebühr ab 0,00 EUR bis 33,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 18.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2022
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Wein, Weinbau, Weinanbau, Weinkontrolle, Weintransporte, Weinüberwachung, Weinbegleitdokument, Spedition, Begleitdokument, Beförderung von Weinbauerzeugnissen, Traubenmost

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024