Denkmalauskunft Ausstellung

    Ausstellung einer Denkmalauskunft beantragen

    Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, können Sie dies beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen.

    Beschreibung

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

    Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen. Wenn es sich hierbei um ein bewegliches Denkmal oder um Zubehör von Baudenkmalen handelt, müssen Sie eine Berechtigung für den Erhalt der Auskunft nachweisen. Sie müssen hierfür entweder Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein. Für Denkmale der Erdgeschichte und Bau- und Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.

    Nach Prüfung der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorststr. 1

    30175 Hannover

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressangaben des Denkmals
    • Gegebenenfalls Vollmacht
    • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
    • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung

    Voraussetzungen

    • Wenn Sie diesen Antrag für ein bewegliches Denkmal oder für Zubehör von Baudenkmalen stellen möchten, müssen sie Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein
    • Für Bau- und Bodendenkmale sowie Denkmale der Erdgeschichte kann jedermann die Anfrage stellen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn gegebenenfalls mit den notwendigen Unterlagen ein.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
    • Die Art des von Ihnen zur Auskunft gewünschten Denkmals wird geprüft und die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden durchgesehen.
    • Wenn Sie berechtigt sind, eine Denkmalauskunft zu erhalten, wird diese vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 14 Tage (Die Bearbeitung ist bei einer nicht präzisen Angabe des betroffenen Objekts länger.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 15.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Baudenkmal, Denkmalverzeichnis, Kulturdenkmal, Kulturdenkmale, Denkmalschutz, Denkmäler, Denkmalatlas, Denkmal der Erdgeschichte, Denkmal, Denkmal schützen, Denkmalpflege, Denkmale, Auskunft, Kulturdenkmalverzeichnis, Bewegliches Denkmal, Bodendenkmal, Verzeichnis der Kulturdenkmale

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de