Ausstellung einer Denkmalauskunft beantragen
Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, können Sie dies beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen.
Beschreibung
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.
Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen. Wenn es sich hierbei um ein bewegliches Denkmal oder um Zubehör von Baudenkmalen handelt, müssen Sie eine Berechtigung für den Erhalt der Auskunft nachweisen. Sie müssen hierfür entweder Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein. Für Denkmale der Erdgeschichte und Bau- und Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.
Nach Prüfung der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Adressangaben des Denkmals
- Gegebenenfalls Vollmacht
- Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
- Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung
Voraussetzungen
- Wenn Sie diesen Antrag für ein bewegliches Denkmal oder für Zubehör von Baudenkmalen stellen möchten, müssen sie Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein
- Für Bau- und Bodendenkmale sowie Denkmale der Erdgeschichte kann jedermann die Anfrage stellen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn gegebenenfalls mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
- Die Art des von Ihnen zur Auskunft gewünschten Denkmals wird geprüft und die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden durchgesehen.
- Wenn Sie berechtigt sind, eine Denkmalauskunft zu erhalten, wird diese vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
3 bis 14 Tage (Die Bearbeitung ist bei einer nicht präzisen Angabe des betroffenen Objekts länger.)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) am 15.11.2022
Stichwörter
Baudenkmal, Denkmalverzeichnis, Kulturdenkmal, Kulturdenkmale, Denkmalschutz, Denkmäler, Denkmalatlas, Denkmal der Erdgeschichte, Denkmal, Denkmal schützen, Denkmalpflege, Denkmale, Auskunft, Kulturdenkmalverzeichnis, Bewegliches Denkmal, Bodendenkmal, Verzeichnis der Kulturdenkmale