Einwohnerfragestunde
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Beschreibung
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen.
Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.
Hinweise für Hage: Spezielle Hinweise für Samtgemeinde Hage
- Bürger- und RatsinformationssystemErfahren Sie hier alles zu aktuellen Sitzungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hage - Samtgemeindebürgermeisteramt
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfachadresse
Postfach 1160
26519 Hage
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Fischer
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: +49 4931 1899-13
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-15
E-Mail: melanie.fischer@sg-hage.de
Frau Melanie Iken
Postanschrift
Hauptstraße 81
26524 Hage
Fax: +49 4931 1899-13
Telefon Festnetz: +49 4931 1899-14
E-Mail: melanie.iken@sg-hage.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben.
Voraussetzungen
Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die jeweilige Geschäftsordnung.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.11.2022