Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde

    Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.

    Beschreibung

    Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.

    Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen. 

    Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Einwohnerfragestunde

    Allgemeine Informationen

    Als Einwohnerin oder Einwohner von Osterholz-Scharmbeck haben Sie die Möglichkeit, in allen öffentlichen Sitzungen der Stadt Osterholz-Scharmbeck, in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt, Fragen zu stellen. Eine Einwohnerfragestunde ist zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung als fester Tagesordnungspunkt eingeplant.



    Allgemeine Informationen

    Als Einwohnerin oder Einwohner von Osterholz-Scharmbeck haben Sie die Möglichkeit, in allen öffentlichen Sitzungen der Stadt Osterholz-Scharmbeck, in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt, Fragen zu stellen. Eine Einwohnerfragestunde ist zu Beginn jeder öffentlichen Sitzung als fester Tagesordnungspunkt eingeplant.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet. 

    Ansprechpartner

    Stadt Osterholz-Scharmbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 17

    Fax: 04791 17-304

    E-Mail: rathaus@osterholz-scharmbeck.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Osterholz-Scharmbeck)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben. 

    Voraussetzungen

    Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen. 

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Einwohnerfragestunde

    Berechtigt, Fragen zu stellen, sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osterholz-Scharmbeck, die weder Ratsfrauen noch Ratsherren noch zum Personenkreis des § 50 NKomVG zu zählen sind.

    Berechtigt, Fragen zu stellen, sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osterholz-Scharmbeck, die weder Ratsfrauen noch Ratsherren noch zum Personenkreis des § 50 NKomVG zu zählen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Einwohnerfragestunde

    • § 5 Abs. 3,  § 17 sowie § 21 Abs. 3  der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Osterholz-Scharmbeck.
    • § 5 Abs. 3, § 17 sowie § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Osterholz-Scharmbeck.

    Verfahrensablauf

    Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die jeweilige Geschäftsordnung.

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Einwohnerfragestunde

    Der Ablauf einer Einwohnerfragestunde ist in § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Osterholz-Scharmbeck geregelt. Dort heißt es, dass am Anfang einer öffentlichen Ratssitzung eine Einwohnerfragestunde stattfindet. Die Fragestunde wird von der oder dem Ratsvorsitzenden geleitet. Die Fragen werden von der oder dem Ratsvorsitzenden und/oder der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

    Nach § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung gilt diese Verfahrensablauf für alle öffentlichen Ausschüsse.

    Die Einwohnerfragestunde soll nach § 5 Abs. 3 nicht länger als 30 Minuten dauern. Es sind nur Fragen zulässig, die in der Zuständigkeit der Stadt Osterholz-Scharmbeck im eigenen Wirkungskreis liegen. In Zweifelsfällen entscheidet das für die Beantwortung zuständige Organ. Soweit Fragen nicht sofort beantwortet werden können, erhalten die Fragenden eine schriftliche Antwort, die auch den Ratsfrauen und Ratsherren zuzustellen ist.

    Der Ablauf einer Einwohnerfragestunde ist in § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Osterholz-Scharmbeck geregelt. Dort heißt es, dass am Anfang einer öffentlichen Ratssitzung eine Einwohnerfragestunde stattfindet. Die Fragestunde wird von der oder dem Ratsvorsitzenden geleitet. Die Fragen werden von der oder dem Ratsvorsitzenden und/oder der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

    Nach § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung gilt diese Verfahrensablauf für alle öffentlichen Ausschüsse.

    Die Einwohnerfragestunde soll nach § 5 Abs. 3 nicht länger als 30 Minuten dauern. Es sind nur Fragen zulässig, die in der Zuständigkeit der Stadt Osterholz-Scharmbeck im eigenen Wirkungskreis liegen. In Zweifelsfällen entscheidet das für die Beantwortung zuständige Organ. Soweit Fragen nicht sofort beantwortet werden können, erhalten die Fragenden eine schriftliche Antwort, die auch den Ratsfrauen und Ratsherren zuzustellen ist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)