Einwohnerfragestunde
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Beschreibung
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen.
Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet.
Ansprechpartner
Landkreis Göttingen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Göttingen
Empfänger: Landkreis Göttingen
IBAN: DE 78260500010000505792
BIC: NOLADE21GOE
Bankinstitut: Sparkasse Göttingen
Vorzimmer Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05524 853-101
Fax: 05524 853-223
E-Mail: spillner.i@badlauterberg.de
E-Mail: rathaus@badlauterberg.de
Kontaktperson
Frau I. Spillner (Verwaltungsfachangestellte)
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben.
Voraussetzungen
Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die jeweilige Geschäftsordnung.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.11.2022