Einwohnerfragestunde
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Beschreibung
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen.
Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.
Hinweise für Helmstedt: Einwohnerfragestunde
Als Einwohnerin oder Einwohner des Landkreises Helmstedt haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der Kreisvertretung (dem Kreistag bzw. den Fachausschüssen) zu den Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten, die den Landkreis Helmstedt betreffen, Fragen zu stellen. Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung zu finden.
Als Einwohnerin oder Einwohner des Landkreises Helmstedt haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der Kreisvertretung (dem Kreistag bzw. den Fachausschüssen) zu den Beratungsgegenständen und anderen Angelegenheiten, die den Landkreis Helmstedt betreffen, Fragen zu stellen. Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung zu finden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet.
Hinweise für Helmstedt: Einwohnerfragestunde
sitzungsdienst@landkreis-helmstedt.de
sitzungsdienst@landkreis-helmstedt.de
Ansprechpartner
A3 - Sitzungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-0
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben.
Voraussetzungen
Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die jeweilige Geschäftsordnung.
Hinweise für Helmstedt: Einwohnerfragestunde
Details und Voraussetzungen regelt die Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Helmstedt
Details und Voraussetzungen regelt die Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Helmstedt
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.11.2022