Vorgesehen zum Löschen - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung durch die Maßnahme Dorfentwicklung - Zuschuss Förderung

    Förderung für die ländliche Entwicklung (ZILE)

    Sie finden hier den digitalen Antrag mit dem Sie eine Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung beantragen können.

    Beschreibung

    Sie finden hier alle maßgeblichen Antragsvordrucke, mit denen Sie eine Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE 2023 - beantragen können.

    Der Förderantrag für investive Vorhaben gilt für öffentliche und private Antragsteller.

    Der Vordruck zur Beantragung einer Registriernummer ist erforderlich, wenn Sie erstmals einen Antrag stellen möchten und noch nie eine entsprechende Registriernummer erhalten haben. Beachten Sie hierzu bitte die Ausfüllhinweise.

    zuständige Stelle

    Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems

    Zuständigkeit

    Niedersächsisches Ministerium
    für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz

    Calenberger Straße 2
    30169 Hannover

    Ansprechpartner

    Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsplatz 3-4

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Fax: 05121 6970-202

    Telefon Festnetz: 05121 6970-0

    E-Mail: poststelle@arl-lw.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllten Förderantrag
    • Ggf. Einlagebogen
    • Kostenangebote
    • Bauskizzen und Lageplan
    • Ggf. Genehmigungen und Stellungnahmen Dritter
    • Ggf. Förderbescheide andere Stellen
    • Verwendungsnachweis
    • Rechnungen und Kontobelege
    • Für Vorhaben der Grundversorgung ist ein Markt- und Standortanalysekonzept erforderlich.
    • Bei soziokulturellen Vorhaben ist zum Vorhaben eine Bedarfsanalyse erforderlich.

    Voraussetzungen

    Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern

    Kleinstunternehmen der Grundversorgung: die erforderliche Qualifikation für die Führung eines Betriebes ist nachzuweisen.

    Förderung in der Dorfentwicklung nur in den Orten, die sich im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen befinden

    Dorfentwicklungsplanung für den Ort muss vor der Förderung vorliegen

    Flurbereinigung: Nur Förderung in Verfahren, die sich im Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen befinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Widerspruch ist möglich

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Jahr (Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Es gibt einen jährlichen Antragsstichtag am 30.09.)

    Bearbeitungsdauer

    Drei bis sechs Monate

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Stichwörter

    Landwirtschaftliche Förderung, landwirtschaftliche Betriebe, Förderung, Dorfentwicklung, Kleinstunternehmen der Grundversorgung Förderung, landwirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaftliche Flächen, Landwirtschaft, Dorfentwicklung Förderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de