• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Pfleger und Vormünder Beratung und Unterstützung

Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern

Vormünder und Pfleger können beim Jugendamt Hilfe erhalten.

Beschreibung

Das Jugendamt kann in Fragen der Erziehung und Pflege und bei rechtlichen Problemen beraten.

Das Jugendamt kann bei Bedarf auf geeignete Hilfen hinweisen.

Das Jugendamt kann gegebenenfalls bei der Abfassung von Schreiben behilflich sein.

Eine bestimmte Form der Beratung oder der Umfang der Beratung ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Vertretung des Kindes in einem Gerichtsverfahren kann das Jugendamt nur übernehmen, wenn eine gesondert zu beantragende Beistandschaft geführt wird. Eine Beistandschaft kann für die Vaterschaftsfeststellung und für Unterhaltsangelegenheiten beantragt werden.

zuständige Stelle

Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".

Zuständigkeit

Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".

Ansprechpartner

Für Eschede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Sofern die Person und der konkrete Einzelfall dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, ist ein Nachweis über die Bestellung sowie ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) sinnvoll.

Alles Nähere sollte mit dem Jugendamt geklärt werden.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Es bestehen keine Formvorschriften.

Abhängig vom Einzelfall kann ein persönliches Erscheinen sinnvoll sein.

Voraussetzungen

Das Recht auf Beratung und Unterstützung ist an keine Bedingungen gebunden.

Der Anspruch besteht ab Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.

Rechtsgrundlage(n)

bis 31.12.2022 § 53 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII), siehe auch unten stehender Link.

ab 01.01.2023 § 53a Abs. 1 SGB VIII

Die Zuständigkeit des Jugendamtes ist in § 87d Abs. 1 SGB VIII geregelt., sie auch unten stehender Link.



 

Verfahrensablauf

Ein besonderes Verfahren ist nicht vorgegeben.

Es wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem im Einzelfall bestehenden Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 30.08.2022

Version

Technisch erstellt am 05.09.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Vormund, Beratung, Pfleger, Unterstützung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024