Pfleger und Vormünder Beratung und Unterstützung

    Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern

    Vormünder und Pfleger können beim Jugendamt Hilfe erhalten.

    Beschreibung

    Das Jugendamt kann in Fragen der Erziehung und Pflege und bei rechtlichen Problemen beraten.

    Das Jugendamt kann bei Bedarf auf geeignete Hilfen hinweisen.

    Das Jugendamt kann gegebenenfalls bei der Abfassung von Schreiben behilflich sein.

    Eine bestimmte Form der Beratung oder der Umfang der Beratung ist gesetzlich nicht geregelt.

    Die Vertretung des Kindes in einem Gerichtsverfahren kann das Jugendamt nur übernehmen, wenn eine gesondert zu beantragende Beistandschaft geführt wird. Eine Beistandschaft kann für die Vaterschaftsfeststellung und für Unterhaltsangelegenheiten beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Jugendamt - Unterhalt und Vormundschaften

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05361 28-1500

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Person und der konkrete Einzelfall dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, ist ein Nachweis über die Bestellung sowie ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) sinnvoll.

    Alles Nähere sollte mit dem Jugendamt geklärt werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Es bestehen keine Formvorschriften.

    Abhängig vom Einzelfall kann ein persönliches Erscheinen sinnvoll sein.

    Voraussetzungen

    Das Recht auf Beratung und Unterstützung ist an keine Bedingungen gebunden.

    Der Anspruch besteht ab Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.

    Rechtsgrundlage(n)

    bis 31.12.2022 § 53 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII), siehe auch unten stehender Link.

    ab 01.01.2023 § 53a Abs. 1 SGB VIII

    Die Zuständigkeit des Jugendamtes ist in § 87d Abs. 1 SGB VIII geregelt., sie auch unten stehender Link.



     

    Verfahrensablauf

    Ein besonderes Verfahren ist nicht vorgegeben.

    Es wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem im Einzelfall bestehenden Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Beratung, Unterstützung, Vormund, Pfleger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de