Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung

    Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt. 
     

    Beschreibung

    In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

    Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungswiese absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.

    Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: 

    • Geburtenregister
    • Eheregister
    • Sterberegister

    Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

    Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungswiese absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten. 
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
      • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
      • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
      • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
      • Ihre Kinder oder Enkel
    • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Anweisung durch das Amtsgericht

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 30 bis 110 Jahre (Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    mehrsprachig, Tod, Registerauszug, Geburt, Ehe, Personenstand, Personenstandsregister, Auszug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de