Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch Planung
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    Freiwilligen Landtausch beantragen

    Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

    Beschreibung

    Sie können mit einem und mehreren Tauschpartnern freiwillig wenigstens jeweils ein land- oder forstwirtschaftliches Flurstück (oder dessen Teile) miteinander tauschen (Freiwilliger Landtausch). Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist. Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Der freiwillige Landtausch ist ohne einvernehmliche Zustimmung aller Teilnehmenden nicht realisierbar.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems.
     

    Zuständigkeit

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Tantzen-Platz 8
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 799-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2019
    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Ausführung des Tauschplans wird als Verwaltungsakt angeordnet. Dabei wird der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes festgelegt.

    Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2022
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Tausch, Freiwilliger Landtausch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024