Freiwilligen Landtausch beantragen
Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.
Beschreibung
Sie können mit einem und mehreren Tauschpartnern freiwillig wenigstens jeweils ein land- oder forstwirtschaftliches Flurstück (oder dessen Teile) miteinander tauschen (Freiwilliger Landtausch). Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist. Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Der freiwillige Landtausch ist ohne einvernehmliche Zustimmung aller Teilnehmenden nicht realisierbar.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Ämter für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems.
Zuständigkeit
nicht angegeben
Ansprechpartner
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Adresse
Hausanschrift
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Kontakt
Telefon Festnetz: 0441 799-0
Internet
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Ausführung des Tauschplans wird als Verwaltungsakt angeordnet. Dabei wird der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes festgelegt.
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stichwörter
Tausch, Freiwilliger Landtausch